Lärmschutzprogramm Straßkirchen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

aus Anhang G des Anhangs Geräuschimmissionsschutz des Bebauungsplans „Gemeinsames SO Straßkirchen-Irlbach“ ging hervor, dass die Förderung von Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzfenster) bei dem Planungsverband Straßkirchen-Irlbach auf Grund erhöhter Verkehrsbelastung, ausgelöst durch die Ansiedlung des BMW-Werks, beantragt werden kann.

Um Klarheit bezüglich des Ablaufs zu schaffen, stellen wir Ihnen hier die notwendigen Informationen zur Verfügung, aus denen der Ablauf des Genehmigungsverfahrens ersichtlich werden soll.

1. Prüfschritt: Bin ich dem Grunde nach anspruchsberechtigt?

Der Kreis der dem Grunde nach, also vor Prüfung der detaillierten weiteren Bedingungen (s. Prüfschritt 3) Anspruchsberechtigten kann Anhang C (Gebäudelärmkarten) und Anhang G (Tabelle Anspruchsberechtigte) dieses Dokuments entnommen werden.

Übersicht über der geprüften Planfälle:

2. Prüfschritt: Antrag auf Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzfenster) an Staatliche Bauämter

Vor Antragstellung beim Planungsverband Straßkirchen – Irlbach müssen dem Grunde nach Anspruchsberechtigte (siehe Prüfschritt 1) einen Antrag auf passiven Lärmschutz infolge Lärmsanierung (Lärmschutzfenster) an das jeweils zuständige Staatliche Bauamt (Passau für Gemeindegebiete im Landkreis Straubing-Bogen oder Landshut für das Gemeindegebiet im Landkreis Dingolfing – Landau) stellen. Erst wenn die Voraussetzungen für passiven Lärmschutz infolge Lärmsanierung an bestehenden Bundes- und Staatsstraßen nicht erfüllt sind, kann ein Antrag beim Planungsverband geprüft werden (Prüfschritt 3).

Kontakt Staatliches Bauamt Passau: poststelle@stbapa.bayern.de
Kontakt Staatliches Bauamt Landshut: poststelle@stbala.bayern.de

Was bedeutet Lärmsanierung an bestehenden Straßen?

Bei Lärmsanierung an bestehenden Bundes- und Staatsstraßen können in Abhängigkeit von verfügbaren Haushaltsmitteln als freiwillige Leistung Schallschutzfenster gefördert werden, wenn der Beurteilungspegel am Immissionsort infolge der aktuellen Verkehrsbelastung die sogenannten Auslösewerte überschreitet und die sonstigen Voraussetzungen (bspw. nicht bereits entsprechende Fenster verbaut) erfüllt sind.

3. Prüfschritt: Antrag auf Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzfenster) beim Planungsverband Straßkirchen – Irlbach

Sofern die Voraussetzungen für passiven Lärmschutz an bestehenden Bundes- / Staatsstraßen nicht vorliegen (vgl. Prüfschritt 2), können Sie einen Antrag auf Förderung von Lärmschutzfenstern beim Planungsverband Straßkirchen – Irlbach einreichen.

Der Antrag wird daraufhin vom Planungsverband nach folgendem Schema geprüft:

PrüfpunktErfülltNicht erfüllt
1Antrag in Textform eingegangen  
2Antrag enthält Zustimmung zum Betreten des Grundstücks  
3Antragssteller ist Eigentümer, Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigter  
4Gebäude in Anhang G des Verkehrslärmgutachtens enthalten (Betroffenheit PF 3/4à Anspruchsberechtigung dem Grunde nach)  
5Betroffenheit in PF 0,5
(sofern dies nicht erfüllt ist, Zurückstellung des Antrags bis eine Realisierung des PF 2 absehbar ist)
  
6Betroffenheit in PF 2
(sofern dies nicht erfüllt ist, Zurückstellung des Antrags bis eine Realisierung des PF 3 oder 4 absehbar ist)
  
7Keine aktiven Schallschutzmaßnahmen absehbar (ca. 6 Monate Prognosehorizont)  
8Nachweis abgelehnter Antrag für anderweitiges Lärmschutzprogramm oder
Nachweis weiterhin ungenügenden Schutzniveaus trotz Antragsbewilligung
  
9Bauliche Anlage nicht zum baldigen Abbruch bestimmt oder dieser ist nicht
bauordnungsrechtlich gefordert
  
10Bauliche Anlage bei Bekanntmachung des Bebauungsplans genehmigt oder Baubeginn bei landesrechtlich genehmigungsfreien Bauvorhaben bei Bekanntmachung des Bebauungsplans zulässig  
11Kein ausreichendes Schalldämmmaß durch vorhandene Umfassungsbauteile des Gebäudes gemäß Vor-Ort-Messung  
12Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vor Bewilligung 
13Mitteilung an Antragssteller über bestehende AnspruchsberechtigungVornahme durch PV
14Vorlage von regelmäßig drei Angeboten  
15Angemessenheit der Angebote 
13Mitteilung an Antragssteller über Anspruchshöhe, ggf. TeilzahlungVornahme durch PV
17Nachweis der Durchführung der passiven Schallschutzmaßnahmen  
18Übermittlung der Schlussrechnung 
13Finale Abrechnung nach dem LärmschutzprogrammVornahme durch PV

Für die Antragsstellung beim Planungsverband bitten wir Sie, folgendes Formular zu verwenden:

Alle Anträge die bereits eingegangen sind, behalten Ihre Gültigkeit.