Am Donnerstag, 13. Februar 2020 findet um 16.00 Uhr eine Sitzung bzw. Begehung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Straßkirchen statt.
Sitzung des Hauptschulverbandes Straßkirchen am 30.01.2020 um 16:30 Uhr
Am Donnerstag, den 30. Januar 2020 findet im Sitzungssaal des Rathauses Straßkirchen, Lindenstraße 1, 94342 Straßkirchen um 16.30 Uhr eine Sitzung des Hauptschulverbandes Straßkirchen mit folgender öffentlicher Tagesordnung statt:
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Gemeindeinfo 2018
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Auswahlverfahren – Bekanntmachung 19.03.2015
Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes. Die Gemeinde Straßkirchen führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Gemeinde definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR)“ in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durch. Die Unterlagen der Bekanntmachung können über nachfolgende Links abgerufen werden:
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Markterkundung – Ergebnis
Die Gemeinde Straßkirchen hat vom 13.09.2014 bis 17.10.2014 eine Markterkundung gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014; Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durchgeführt. Das Ergebnis des Markterkundungsverfahrens ist im nachfolgenden Dokument dargestellt.
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Markterkundung für den Breitbandausbau
Die Gemeinde Straßkirchen führt im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR)“ in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 eine Markterkundung durch.
Die Anfrage zur Markterkundung wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt:
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FlixBus
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Bahnhof Straßkirchen
Der Bahnhof Straßkirchen liegt auf der Strecke zwischen Regensburg und Passau. Mehrmals täglich halten Züge richtung Straubing, Regensburg, Plattling, Osterhofen, Vilshofen und Passau.
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Das Wappen von Straßkirchen
Wappenbeschreibung
In Rot ein silberner Schrägbalken, überdeckt von einer silbernen Kirche mit Spitzturm.
Wappengeschichte
Das Wappen zeigt ein vollständig für den Ortsnamen redendes Bild. Der silberne Schrägbalken steht für „Straß-“ und verweist auf die Lage der Gemeinde am alten, dem südlichen Donauufer folgenden Fernhandelsweg Regensburg-Straubing-Passau. Der Straße ist eine heraldisch stilisierte Kirche mit Spitzturm aufgelegt, die für den Namensbestandteil „-kirchen“ redet und deutlich erkennbar der örtlichen Pfarrkirche nachempfunden ist.
Wappendaten
Wappenführung seit 1977
Rechtsgrundlage: Beschluss des Gemeinderats und Zustimmung der Regierung von Niederbayern.
Beleg: Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 08.03.1977
Literatur, Archivalien, Links
* Unser Bayern. Heimatbeilage der Bayerischen Staatszeitung, 1978, S. 32
* Voggenreiter, Hans: Die Gemeinden des Landkreises Straubing-Bogen, in: Der Landkreis Straubing-Bogen, Straubing 1984, S. 104-106
Quelle: http://www.datenmatrix.de/projekte/hdbg/gemeinden/bayerns-gemeinden_detail.php?gkz=9278192
Entwicklungskonzept Gemeinde Straßkirchen 2016
Handbuch mit der Ergebnisdokumentation aus den Themenkreissitzungen
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Jungsteinzeit (Um 4500 bis 2000 v. Chr.)
In den Zwischeneiszeiten machen sich an vielen Stellen in Europa und auch bei uns die ersten Spuren von Menschen bemerkbar. Jäger und Sammler der ausgehenden Eiszeit um 10000 v. Chr. haben hier gehaust und sich von Höhlenbären, Rentieren, Nashörnern und ähnlichen jagdbarem Wild ernährt. Zusätzlich sammelten sie wilde Früchte in Wald und Flur. Da der Feuerstein durch Schläge leicht formbar war, diente er als Werkstoff für schmale Messerchen, Kratzer und Sicheln. Diese steinzeitlichen Menschen hausten mit ihren Familien in den natürlichen Höhlen oder Grotten. Vielfach zogen sie auch unstet umher.
Jahrtausende später, als die stellenweise eintausend Meter dicken Eisfelder für immer zurückgewichen waren, zogen Bauern der Jungsteinzeit in den Donauraum, brachten den Pflug, Getreide und den Wagen mit, machten sich seßhaft und bearbeiteten den Boden.
Bevorzugtes Siedlungsgebiet wurden die fruchtbaren Lößböden des Straubinger Gäubodens. Ihre ursprüngliche Heimat war der Raum Mähren, Ungarn und Siebenbürgen. Man nennt sie die Bandkeramiker. Sie führen ihren Namen nach den bänderartigen Verzierungen ihrer Tongefäße. Die Vorratshaltung von Speisen und Getränken bürgerte sich ein. Man verstand sich auf Flechten, Spinnen und die Webekunst. Damit beginnt die Kultur der Jungsteinzeit, wegen erster Funde in Münchshöfen auch die »Münchshöfener Kultur“ genannt, die in mehreren klar erkennbaren Stufen über 2000 Jahre andauerte.
Dank der rühmenswerten Aufmerksamkeit verschiedener Helfer sind aus Dorf und Flur Straßkirchen so viele Bodenfunde in das Straubinger Museum gelangt,
daß sich daraus ein ziemlich deutliches Bild ältester Besiedelung ergibt. Zwar liegen noch keine Gefäßfunde aus der älteren jungsteinzeitlichen Bandkeramik vor, wohl aber mehrere Beile und Werkzeuge, darunter sehr gut gearbeitete und schöne Stücke, die namentlich im nördlichen Teil der Ortsflur an den Tag gekommen sind.
Die Fundstellen erschließen sich nur an den hochwasserfreien Ufern der Flüsse und Bäche. Die Urvölker waren wegen des Fehlens von Brunnen auf die natürlichen Wasserläufe und die an den Ufern zahlreich hervorbrechenden Quellen angewiesen. Die Fruchtbarkeit des Lößbodens lockte immer wieder neue Siedler an. Die Wohnstätten wurden bald zu einem Dorf vereinigt. Mit den hergestellten Geräten und Werkzeugen trieb man schon damals Handel.
Siedlungsstellen der jungsteinzeitlichen Kulturen finden sich in Straßkirchen:
a) In der ehemaligen Gemeindekiesgrube am Heiglberg, Flur-Nr. 595, eine 2,50 Meter tiefe Grube mit Resten der Münchshöfener Kultur; dabei verzierte Stücke von Fußschalen und Teile eines großen Gefäßes mit vier Henkeln und je einer Warze darunter.
b) Beim Aushub der Einfassungsmauer für den neuen Friedhof an der Paitzkofener Straße, Flur-Nr. 265, Tonscherben der Münchshöfener Kultur.
c) An der Irlbacher Straße bei Flur-Nr. 550 eine Schüssel der Glockenbecherkultur, die wieder zusammengesetzt werden konnte. Sie hatte einen Durchmesser von 28 cm und eine Höhe von 10 cm.
d) Auf dem Acker Rupert Krinner, Flur-Nr. 1478 (Taubenbuckl), ein 9 cm langer Flachmeißel aus grauem Material
e) Auf dem Englramacker an der Bahn, Flur-Nr. 648, ein Steinbeil.
f) Eine größere Anzahl von Steinbeilen aus der Jungsteinzeit wurden bei Baggerarbeiten aus der Donau zutage gefördert. Es wird vermutet, daß sie einst als Opfergabe zum Schutze von Hochwasser in den Strom geworfen worden sind.
Quellen:
Dr. Joseph Keim, persönliche Aufzeichnungen beim Verfasser, sowie Jahresberichte des Historischen Vereins von Straubing und Umgebung.
Klaus Rose, Historischer Atlas von Bayern 1971, Teil Deggendorf, Seite 3.
Hans Stangl, Aus den Anfängen der ostbayerischen Heimatgeschichte, Straubinger Tagblatt vom 17. 10. 1975.
Bronzezeit
Aus dem Kupfer der östlichen Alpenländer lernte man, durch Beimischung von Zinn aus dem Erzgebirge, die härtere Bronze gewinnen. Daneben blieb der bewährte und billige Stein vielfach im Gebrauch. Die Bronzezeit läßt sich am besten nach der jeweils vorherrschenden Bestattungsform gliedern: In die Hockergräber-Bronzezeit etwa um 1800 v. Chr., die Hügelgräber-Bronzezeit etwa um 1500 v. Chr. und die Urnenfelder-Bronzezeit etwa um 1200 v. Chr. von Jochen Wertz (nbsp)
Die Hockengräber-Brozezeit, wegen der Häufigkeit der Funde auch „Straubinger Kultur“ genannt, zeigt die Toten in Schlafstellung oder mit gegen die Brust angezogenen Knien bestattet, das Gesicht fast immer nach Osten gewandt. Bei den Grabbeigaben überwiegt der Bronzeschmuck. Es finden sich kaum Waffen, was auf friedlichen Charakter dieser Menschen schließen läßt. Die Siedlungen der Straubinger Kultur sind fast alle gleichzeitig durch Feuer zugrunde gegangen. Man schreibt die Zerstörung einem Volke zu, das an die Stelle der Hockerbestattung die gestreckt liegende Beisetzung unter großen Grabhügeln einführte.
Diese neuen Eroberer oder Siedler leiteten die Hügelgräber-Bronzezeit ein. Sie errichteten über dem Leichnam oder dem Leichenbrand der Toten auffällige Hügel. Neben Ringen, Gehängen, Bernsteinschmuck usw. finden sich bei den Männern auch längere Dolche in den Grabbeigaben. Die Menschen der Hügelgräber-Bronzezeit waren überwiegend Weidebauern. Die suchten sich gute Weidegründe im hügeligen Moränengelände und machten sich dann seßhaft.
Um das Jahr 1200 v. Chr. kamen die Urnenfelderleute neu ins Land. Sie waren vorwiegend Ackerbauern und konnten sich friedlich neben die einheimischen Weidebauern setzen. Bevorzugte Siedlungsräume waren die Lößgebiete. Ihre Toten wurden verbrannt und in Flachgräbern beigesetzt, die sich oft zu friedhofartigen Gruppen vereinigten. Die Grabbeigaben waren spärlich. Das Fehlen von Waffen erweist den friedlichen Charakter dieser Menschen. Dieses sich kräftig entwickelnde seßhafte Bauernvolk erreichte eine beträchtliche Bevölkerungszahl. Von der Steinzeitbevölkerung weiß man nicht, ob sie eine indogermanische Sprache gesprochen hat. Von der Hügelgräber-Bronzezeit, deren Kultur ziemlich einheitlich von Böhmen-Mähren bis in die Schweiz und in den Osten von Frankreich verbreitet war, glaubt man, daß sie die urkeltische Sprache geschaffen hat.
Siedlungen der Bronzezeit kann man in Irlbach, Schambach und Straßkirchen nachweisen. In Straßkirchen sind dies.
- Am Südrande der Lehmgrube des Ziegelwerkes Schrödinger, Flur-Nr. 1020, legte ein Bagger eine 1,20 Meter weite Grube der Straubinger Kultur frei, die eine stark verkohlte,mit verbranntem Lehm durchsetzte Füllung und eine Anzahl von Tonscherben enthielt.
- Eine wichtige Siedlung der Hügelgräber-Bronzezeit läßt sich beim Anwesen Kaiser, Irlbacher Straße 33, nachweisen.
- Am Heiglberg, Flur-Nr. 595, konnten Scherben von einem brüchigen Gefäß mit kaum kenntlichen horizontalen Linien auf Schulter und Henkelansatz aus der Urnenfelder-Bronzezeit gefunden werden. Ferner wurde ein 1,60 Meter tiefer Keller freigelegt, der u.a. auch verzierte Scherben mit Graphitüberzug und Teile von einem flachen Tonring enthielt. In einer weiteren 1,20 Meter tiefen Grube fand man größere Scherben von verzierter und graphitierter Ware, sowie einseitig glatten Lehm von einer Herd- oder Bodenplatte.
- In der Fischold`schen Kiesgrube, Flur-Nr.543 an der Bahn, konnten urnenzeitliche Funde freigelegt werden.
- In der Radlbeck`schen Kiesgrube, Flur-Nr. 1026, fanden sich gleichzeitig Siedlungsspuren.
- Im Hofbereich des Landwirts Xaver Rohrmeier, Lindenstraße 50 (Flur-Nr. 1135)
Quellen:
Dr. Joseph Keim, mündliche Mitteilungen an Verfasser vom 06.12.1964, sowie Veröffentlichungen Dr. Keim im Straubinger Tagblatt vom 03.03.1954,14.08.1958, 19.11.1966 Klaus Rose, Historischer Atlas von Bayern, Deggendorf 1971, Seiten 5 und 6. konnten drei Urnenbegräbnisse mit Scherben von Beigefäßen festgestellt werden.
Hallstattzeit
Um 700 v.Chr. stellte sich mit der Hallstattkultur die Verarbeitung von Wissen ein, weshalb man diese Periode auch als die erste Eisenzeit bezeichnet. Das neue Metall verdrängte aber nur allmählich die Bronze bei Waffen und Werkzeugen, im Schmuck und bei Kleingeräten blieb man bei der Bronze.Es bestehen keine Anzeichen, daß die Hallstattkultur im Gefolge einer von schweren Kämpfen oder Katastrophen begleiteten Völkerwanderung zu uns gekommen ist.
Vielmehr ist anzunehmen, daß einzelne Sippen zuwanderten und sich zwischen die alte Bevölkerung setzten, die sodann das neue Kulturgut übernahm. Auch eine blutmäßige Vermischung ist eingetreten. Die ur-illyrische Grundlage dürfte sich dabei weitgehend erhalten haben. Die Hallstattzeitmenschen waren ausgesprochene Weidebauern. Ihren Namen hat diese Kultur von Hallstatt im Salzkammergut, wo sie sich bei der durch den Salzhandel reich gewordenen Bevölkerung besonders einprägsam und beinahe protzig herausgebildet hat. Die Siedlungsfunde in unserem Raum sind nicht sehr zahlreich, so daß eine genauere Rekonstruierung der Lebensweise nicht möglich ist. Doch ist bekannt, daß Skelett und Brandbestattung üblich war und ein Grabhügel, ähnlich der bronzezeitlichen Totenbestatttung, angelgt wurde. Dem Grab beigegebene Keramikgefäße zeichnen sich durch Farbenfreudigkeit aus. Beliebt war eine lebhafte rote Bemalung, dazu die Einstempelung und Einritzung runder und eckiger Verzierungen.
Durchwegs ergibt sich, daß die Siedlungen dieser Zeitstufe durch Feuer zerstört waren. Das scheint anzudeuten, daß die Hallstattkultur in unserem Raum, ebenso wie die frühhbronzezeitliche Kultur, in einer schweren Katastrophe untergegangen ist. Man schreibt diese den Kelten zu, die besonders in Süddeutschland starke und ausgebreitete Siedlungsspuren hinterlassen.
Eine Siedlung der Hallstattzeit mit einer ganzen Anzahl von Vorratsgefäßen konnten in Straßkirchen auf dem Hausbreitenacker des Rupert Krinner, Flur-Nr.620, heute Kiesweiher, gefunden wurden. Die Funde sind im Straubinger Gäubodenmuseum in Verwahrung.
Quellen:
Dr. Joseph Keim, „Straßkirchen, aus Vorgeschichte und Frühzeit“, Straubinger Tagblatt vom 10.03.1954, 27.01.1979 ferner Landkreisbuch 1970, S.38.
Die Keltenzeit (Latenezeit) ( Um 500 v. Chr.)
Eine erste systematische Besiedelung des südlichen Donauraumes setzte um 500 v.Chr. durch das Volk der Kelten ein. Nach der großen Ausgrabungsstätte La Tene in der Schweiz wird diese Zeit auch die Latene-Kultur genannt. Die Kelten, ein Völkergemisch, dessen Urheimat die Oberläufe von Donau, Mosel unnd Rhein waren, gehörten zur indogermanischen Völkerfamilie, die einst aus dem asiatischen Raum, nämlich aus Indien nach Europa gekommen waren.
Sie waren ein tüchtiges Bauernvolk, das sich weite Teile des bayerischen Raumes nutzbar machte und allmählich vom Weidebetrieb auf den Ackerbau überging. Um trotz des rauhen Klimas eine Feldkultur unterhalten zu können, legten die Kelten sogenannte Hochäcker an. Dazu werden, parallel zueinander, Streifen im Erdbereich ausgehoben und der Aushub in die dazwischen liegenden Beete geworfen.
Im südlichen Donauraum, also in unserer Heimat, entstand durch die Kelten das Herrschaftsgebiet Vindelicia (Volksstamm der Vindeliker). Es reichte gegen Osten bis zum Inn, im Süden bis zu den Hochalpen Tirols, und im Westen bis zum Schwarzwald. Die nördliche Begrenzung bildete die Donau. Der Historiker Benno Hubensteiner beschreibt in seiner „Bayerischen Geschichte“ die Kelten als ein merkwürdig vielgesichtiges Volk, erregt und noch leichter erregbar, phantasievoll, hochfahrend und theatralisch. Die Adeligen, Ritter genannt, bildeten die erste soziale Schicht. Auf sie folgten die Druiden, das sind Priester, und diesen das einfache Volk. Bei feindlichen Überfällen führte der adelige Stammesfürst das gemeinsame Heer an. Die Gerichtsbarkeit war den Druiden vorbehalten. Allmonatlich einmal fand Volksgerichtstag statt. Die Gerichtsstätte befand sich meist in Waldlichtungen, Hainen genannt.
Über die Wohnweise der Kelten im bayerischen Raum schreibt der Historiker Friedrich Weber, daß sie in der frühen Besiedelungsphase wahrscheinlich in runden Hütten wohnten, die mit Stroh abgedeckt waren. Kastellartig angelegte Erdwerke von 60 bis 100 Meter Seitenlänge und vier Meter Höhe, die sogenannten Viereckschanzen, dienten bei Feindgefahr als Zufluchtstätte. Vorwiegend aber dienten sie als kultische Heiligtümer zur Ausübung der alten heidnischen Volksreligion, die vom Dasein der Götter, der Unsterblichkeit der Seele, und über Belohnung oder Strafe nach dem Tode lehrte. Die Reste einer keltischen Viereckschanze finden sich an der Bundesstraße nach Plattling, an der Bahn südlich von Loh.
In Straßkirchen sind die Spuren aus der Keltenzeit sehr zahlreich.
a) Aus einem Mädchengrab der ehemaligen Kiesgrube Radlbeck, Flur-Nr. 1026, wurden zwei einfache Armreifen und ein Bruchstück von einer Fibel (Sicherheitsnadel) aus der frühkeltischen Zeit geborgen.
b) Beim Grundstück Bachstraße 15 (früher Josef Wolf, jetzt Lagerhaus Soethe), Flur-Nr. 886/3, wurde 1909 ein reich ausgestattetes Frauengrab freigelegt. Es enthielt einen Halsring mit Pufferenden, einen Armring, einen kleinen Ring mit zwei Fibeln aus Bronze, sowie einen Armreif, ebenfalls mit Fibeln und Bronzeaufsatz.
c) Auf dem Acker Josef Bugl, Bavariastraße 8, Flur-Nr. 882, legte man 1950 ein frühkeltisches Frauengrab mit Beigaben frei.
d) Im Gelände der ehemaligen Ziegelei Max Schrödinger, Flur-Nr. 1024, fand man ein keltisches Grab.
e) Aus der spätkeltischen Zeit wurde auf dem Hausbreitenacker Rupert Krinner, Flur-Nr. 620 (Kiesweiher), eine Hüttenstelle von vier Meter Länge entdeckt. Schön und fein geformte Teile von Drehscheibenarbeiten und andere Scherben mit charakteristischen Strichverzierungen waren darunter, ferner eine Gewandstange aus Eisendraht. Zwei keramische Spinnwirbel mit gekerbtem Rand, und innerhalb der Hüttenstelle eine Herdplatte aus Ton, konnten sichergestellt werden.
f) Auch auf dem Heiglberg waren die Kelten seßhaft, wie spätkeltische Funde von Gefäßresten beweisen.
Quellen:
Dr. Joseph Keim, „Der Landkreis Straubing 1970“, S. 38f.
Hans Stangl, „Aus den Anfängen der ostbayerischen Heimat“, Straubinger Tagblatt vom 17.10.1975.
Gemeindeinfo 2013 – 2016
Erste urkundliche Erwähnung
Die erste Nachricht über die Geschichte eines Dorfes gibt sein Name. Immer aber bleiben Rätsel, so auch für unser Dorf.
Ortsnamen haben sich weitgehend aus dem Personennamen des Sippenältesten entwickelt, wobei diesem die Endsilbe ,,-ing“ angehängt wurde. Beispiele im Bereich entlang des Ödbaches (Irlbach) sind Schneiding (Snuto), Taiding (Taito), Walting (Walto), Padering (Patharo). Zu einem kleinen Teil haben sich Ortsnamen dieser frühen Zeit auch aus Flurnamen, wie Irlbach, oder aus Geländeformen, wie Welchenberg entwickelt (Schmidt).
Was den Ortsnamen „Straßkirchen “ betrifft, so kann dieser keinesfalls so alt sein, wie der beim Sportplatz entdeckte Bajuwarenfriedhof mit seinen heidnischen Grabbeigaben. Er ist erst nach dem Bau einer Kirche entstanden. Durch die Errichtung eines auffälligen Kirchenbauwerkes an der wichtigen Völkerstraße ist für das, wohl bereits im sechsten Jahrhundert entstandene, Bajuwarendorf ein markantes und weithin sichtbares Wahrzeichen (Charakteristikum) entstanden, das mit „Straße -Kirche“ eine allmähliche Namenswandlung im Gefolge gehabt hat. Der frühere Ortsname bajuwarischen Ursprungs kam damit außer Gebrauch, wurde verdrängt und geriet schließlich in Vergessenheit.
Erste urkundliche Hinweise auf Straßkirchen verzeichnen wir im 12. Jahrhundert. Sie finden sich im Traditionsbuch des Klosters Prüfening, und sind, wie fast alle Klosterurkunden aus Bayern, in den MONUMENTA BOICA (MB) veröffentlicht.
Die Übersetzung aus den MONUMENTA BOICA, Band XIII, Nr. XXXVI, Seite 99, lautet: Pernhart von Lerchenfeld übergab dem Kloster St. Georg (Prüfening) zwei Güter (Höfe), eines in Piering, das andere in Tiefbrunn, nachdem er (vorher) aus dem Besitze der
gleichen Kirche (Kloster) zwei andere Güter zu Lehen erhalten hatte, das eine in Hau-
polding das andere in Kröhstorf.
Jenes in Piering übergab er jedoch über die Reliquien des hl. Georg (= Kloster Prüfening) gänzlich in das Untereigentum des Grafen Adalbert, des Klostervogtes (von Bogen), wie es rechtens war.
Zeugen dessen sind:
Perthold, des erwähnten Grafen Sohn,
Chadolt von Weinzier,
Weringant von Uuolnaha,
Suuiger von Bärndorf,
Gebeno von Regensburg, der Sohn des Uto,
Marcher, der Probst des Grafen,
Wernhart , der Sohn des Ezzo von Straßkirchen,
Eberhart, der Sohn des oben erwähnten Pernhart,
Arnolt von Pfelling.
Regensburg, im Jahre des Herrn 1140 nach der 3. Indikation (Berechnungsart der Jahre nach Christi Geburt), im Monat August. (Ratispone anno domini MCXL indictione III mense Augusto ).
Als siebenter von neun Zeugen ist in vorstehender Urkunde ein“ Wernhart von Straßkirchen“
genannt. Er war ein Sohn des Ezzo von Straßkirchen und saß zu jener Zeit als Dienstmann
(Ministeriale) der Grafen von Bogen in Straßkirchen. Dies ist die erste urkundliche Erwähnung des Dorfnamens „Straßkirchen“.
Die Forschungsarbeiten des Historikers Max Piendl über die Grafen von Bogen verzeichnen
weitere Namen und Jahreszahlen ab 1953 des Hist. Vereins, 5.21 und 68):
Wemhart filius Ezzonis de Strazchirchen im Jahre 1140 (wie oben), Waltherus de Strazchirchen im Jahre 1162,
Fridericus de Strazchirchen im Jahre ca. 1185,
Rudolf und Aribo de Strazchirchen in den Jahren 1184 und 1194,
Ulscalc de Strazchirchen im Jahre ca. 1200.
Die Bogener Ministerialen verschwinden nach 1200 auf einmal aus den Urkunden, scheinen also ausgestorben zu sein.1242 stirbt das Geschlecht der Grafen von Bogen ebenfalls aus.
Ihre Erben sind die Herzöge in Bayern. Durch diese Erbschaft sind die Herzöge auch in den Besitz von Höfen in Straßkirchen gekommen, denn erst nach dieser Zeit treten sie als Grundherren im Orte auf.
Der Platz des bajuwarischen Dorfes darf in unmittelbarer Umgebung des Hügels, auf dem die Pfarrkirche steht, vermutet werden. Leo Krinner kommt in seiner ortsgeschichtlichen
Forschungsarbeit zu dem Ergebnis, daß die Höfe um die Kirche, das sind die (alten) Hausnummern 24,28,29,30, 34,35,36, bereits um 1240 den ältesten Teil des Dorfes bildeten. Die Familie des Ministerialen hatte ihren Sitz vermutlich auf dem Hofe Hausnummer 24 (Kemmer, jetzt Kerl, Irlbacher Straße 5).Dieses Anwesen wird in alten Urkunden
als „der Herzoghof“, an anderer Stelle als „der Löwenhof“ bezeichnet.
Quellen:
MONUMENTA BOICA (PRIFLINGENSIA), Band 13, S. 98f. Dr. Max Piendl, München, „Die Grafen von Bogen“. Jb des HV 1953. Seiten 21 und 68. Leo Krinner, „Ortsgeschichtliche Forschungen 1925“.
Bauernleben einst und jetzt
Fast ein Jahrtausend lang war der Bauer nicht Herr des Grund und Bodens, den er bewirtschaftete. Ein Grundherr hatte das Obereigentum und des Bauern Rechte waren bescheiden. Das war jedoch nicht immer so. Zur Bajuwarenzeit im sechsten Jahrhundert waren die Bauern frei.
Jeder Freie bekam als Führer einer Sippe oder Familie ein bestimmtes Gebiet zugeteilt. Allerdings gab es auch damals schon Rangunterschiede. Der freie Bauer bekam einen Hof zugewiesen, des Adeligen Anteil war schon bedeutend weiträumiger, der Herzog aber hatte Besitzungen im ganzen Lande. Der Herzog und der Adelige siedelten auf ihrem Land Unfreie, die in Kriegszügen unterworfen und als Gefangene eingebracht worden waren, oder auch Mannen ihrer Gefolgschaft an. Im Verlauf dieser Entwicklung teilte sich die Bevölkerung alsbald in Freie, Unfreie und Leibeigene. Die Freien waren zum Heeres- und Kriegsdienst verpflichtet, was schwer auf ihnen lastete. Daher begaben sich im 9. und 10. Jahrhundert viele freie Bauern in den Schutz eines Mächtigeren, dem sie ein Recht auf ihrem Hofe einräumten und Abgaben leisteten. Der Mächtigere, meist ein Grafengeschlecht, ein Kloster oder auch der Herzog, hatte dafür den Schutz des Bauern vor räuberischen Nachbarn und den Kriegsdienst zu übernehmen.
Mit dieser Inschutzstellung wurde ein Teil der Bauern unfrei. Sie waren jetzt hörig, d. h. sie hatten Abgaben und Scharwerksdienst zu leisten, hatten aber noch ein Teilrecht am Hofe. Das offenbarte sich entweder im Erbrecht, im Leibrecht, oder in der Freistift. Das günstigste Besitzverhältnis, das Erbrecht, gestattete dem Bauern die Vererbung seines Hofes in der Familie. Auch konnte das Erbrecht mit Wissen und Willen des Grundherrn verkauft werden. Beim Leibrecht hatte der Bauer nur Zeit seines Lebens ein Recht am Hofe. Eine Vererbung oder ein Verkauf waren nicht möglich. Das schlechteste Besitzverhältnis aber war die Freistift. Sie konnte durch den Grundherrn jederzeit aufgekündigt und der Bauer davongejagt werden. Freistifter gab es in Straßkirchen nur einen, und zwar auf dem Gütl BlumenthaI 45 (Kreipl). Vorherrschendes Besitzverhältnis war das Erbrecht. Die Leibeigenen schließlich als die Ranguntersten waren besitz- und rechtlos. Sie durften nur heiraten mit Bewilligung ihres Herrn, genossen keinerlei Schutz und hatten auch keinen Anspruch auf Entlohnung für die geleistete Arbeit.
Die Abgaben und Lasten, die der unfreie Bauer alljährlich zu erbringen hatte, waren umfangreich und vielerlei. An erster Stelle standen die Abgaben an den Grundherrn und der Zehent an die Kirche. Daneben gab es noch verschiedene Leistungen in Geld, wie Stift und Gült, eine Art Pachtgeld, und im Falle der Besitzveränderung durch Übergabe oder Kauf das Laudemium (Erbsteuer), die 71/2 Prozent des geschätzten Hofwertes betrug. Auch Sonderleistungen wurden den Bauern vielfältig auferlegt. Zunächst beanspruchte der Herzog, vertreten durch den Landrichter, den Scharwerksdienst. Dieser bestand im Bau von Befestigungen, der Instandsetzung von Verteidigungsanlagen und ähnlicher Leistungen. Neben dem Herzog forderte der Grundherr (Eigner des Hofes) Hand- und Spanndienste, z. B. Holzfällen, Heu- und Getreideernteeinbringung, Felderbestellung, Spinnen von Wolle und Flachs usw. Zu guter Letzt beanspruchte auch die Obmannschaft (alte Form der Gemeinde) noch Leistungen wie Wegebau, Ausheben von Entwässerungsgräben und Bächen, Reparatur von Gemeinschaftseinrichtungen wie Brunnen, Weidezäune usw. Kaiser Karl der Große (768 bis 814) führte die Dreifelderwirtschaft ein. Jeder Bauer erhielt in jeder Gewanne oder Breite einen Acker.
So konnten die guten und die schlechten, die nahen und die weiten Felder einigermaßen gerecht auf die Höfe verteilt werden. In zahlreiche Parzellen aufgeteilt, lag der Besitz der einzelnen Höfe demgemäß oft recht verstreut und weit entfernt vom Wirtschaftshof.
So hatte z. B. der herzogliche Bauer, Irlbacher Straße 5, seine Äcker nach allen Himmelsrichtungen in 51 Flächen aufgeteilt. Es bestand der Flurzwang, d.h. die Dreiteilung der Felder in Wintergetreide, Sommergetreide und Brache. Bei dieser Dreiteilung war es notwendig, daß alle Bauern zur gleichen Zeit den Mist ausfuhren, ackerten, säten und ernteten, um des Nachbars Fluren nicht zu schädigen. Am Ende des 18. Jahrhunderts bestand der Zwang zur Dreifelderwirtschaft noch immer. Im Jahr der Brache gedieh auf den Äckern das Unkraut besonders üppig, was als Gründüngung begrüßt wurde. Auch kam sie dem Dorfhirten als Weidefläche zugute.
Die alte bäuerliche Bezeichnung „Hoffuß “ als Begriff für den Wert landwirtschaftlichen Besitztums kommt nur in Bayern vor. Sie wird in Bruchzahlen 1/2-, 1/4-Hof usw. ausgedrückt. Unterschieden wird zwischen dem Hof, womit ein sogenannter ganzer Hof oder 1/1-Hof bezeichnet wird, und einem wegen seiner geringeren Ertragslage und minderen Größe nach Bruchzahlen beschriebenen Hof. In unserer engeren Heimat galten dabei folgende Einteilungen:
sein Besitzer hieß: | ||
1 /1 | ca.100 Tagwerk und mehr | Bauer oder Meier, |
1/2 | 50 bis 90 Tagwerk | Halbbauer oder Huber, |
1/4 | 20 bis 45 Tagwerk | Söldner, |
1/8 | 12 bis 18 Tagwerk | Gütler, |
1/16 | 4 bis 10 Tagwerk | Häusler, |
1/32 | 2 bis 3 Tagwerk | Leerhäusler |
1/64 | weniger als 1 Tagwerk |
Die 1/64 Gütlinhaber bestritten ihren Lebensunterhalt in der Regel durch ein Gewerbe oder als Taglöhner.
Das Tagwerk ist zunächst ein Arbeitsmaß gewesen. Es wurde aus der Pflugleistung eines mittelschweren Pferdegespannes vor einem Karrenpflug und einem Arbeitstag von etwa 9 Stunden gewonnen. Die Fläche, die an einem Arbeitstag abzüglich der Rüst- und Wegezeiten und der Tierfütterung gepflügt werden konnte, entsprach einer geometrischen Fläche von 3340 qm. Dieser Flächenumfang wird in Bayern seit mindestens 450 Jahren als Tagwerk bezeichnet. Ein Pifang (mundartlich: Bifen) dagegen markierte einen Grundstücksstreifen von vier Ackerfurchen zu je ca. 20 Zentimeter, die gegeneinander geackert waren.
Allzu lange gibt es die reichen Gäubodenbauern noch nicht. Noch zu Anfang des 19. Jahrhunderts waren sie bis zu einem gewissen Grade Leibeigene, dem Grundherrn dienstbar. Mit Gesetz vom 4. Juni 1848 wurde das Obereigentum des Staates über die Höfe abgeschafft. Für jeden Inhaber einer Hofstelle wandelte der Staat die zu erbringenden Leistungen in eine genau festgelegte, alljährlich gleichbleibende Abgabe um, die nach und nach in Geld ablösbar war. Diese fixierte Abgabe nannte man den Bodenzins, der manchen Hof noch im 20. Jahrhundert belastete. Der Bauer aber war ein freier Mann auf eigener Scholle geworden. Er konnte nunmehr über die Vererbung, Veräußerlichkeit und Verschuldbarkeit seines Besitztums in eigener Zuständigkeit entscheiden. Der Bodenzins ähnelte in seiner Struktur der Lastenausgleichsabgabe nach dem Zweiten Weltkriege. Das Lastenausgleichsgesetz vom
Jahre 1949 bestimmte für die Besitzenden, den Wert ihres Eigentums nach dem Einheitswert vom 1. Januar 1934, in einem Zeitraum von dreißig Jahren (1949 bis 1979), als Existenzhilfe für die ihrer Heimat beraubten Flüchtlinge und Vertriebenen, in bar abzugelten, eine Bürde, an der die Höfe schwer zu tragen hatten. Gemessen an dem Eigentumsverlust und dem sozialen Elend der Austreibung waren diese Opfer aber eine verständliche menschliche Notwendigkeit.
(Repro Bugl,1959)
(Repro Bugl,1959)
Den Inhabern kleinerer Gütl bescherte die Bauernbefreiung von 1848 nur eine bescheidene Verbesserung. Eine Gelegenheit zur Aufstockung des Einkommens bot das Dreschen in den größeren Betrieben, das zu Martini (11. November) einsetzte. Die Drescher mit ihrem rhythmischen Zweier-, Vierer- und Sechser-Drischeltakt konnte man ab vier Uhr früh weithin durch den stillen Wintermorgen hören. Zu Lichtmeß mußte ausgedroschen sein, weil sonst ein Gerede von Faulheit in Umlauf kam. Der Tagelohn für einen Drescher betrug einen Sechser, das sind 6 Kreuzer zu je vier Pfennigen.
Der Straubinger Stadtheimatpfleger Alfons Huber berichtet in seiner Geschichte von der „Straubinger Getraid-Schranne“ über Maße und Gewichte des Getreides im 16. Jahrhundert. Ein Schaff, auch Scheffel genannt, umfaßte demnach, von Stadt zu Stadt leicht verschieden, etwa drei Zentner. Die Stadtmauten, Brückenzölle, sowie die Gebühr der geprüften Messer, der Schrannenknechte und der Unterkäufler (Zwischenhändler) wirkten sich recht nachteilig aus, und verteuerten den Scheffel um ca. 15 Kreuzer. Deshalb gingen einzelne Orte, so auch Straßkirchen daran, Getreideanschütten zu schaffen. Die Straßkirchener Anschütte befand sich bei der Taverne, wo sich auch ein bedeutender Umschlagplatz für Nutz- und Brennholz aus dem Bayerischen Wald herausgebildet hatte. In dieser Zeit erbrachte der Scheffel Weizen einen Preis von 11 bis 12, Roggen 9 und Gerste 6 Gulden. 1910 lösten sich die Straubinger Schrannen auf. Die Getreidehändler, meist redegewandte Bauern oder Bauernabkömmlinge, richteten nach und nach eigene Getreidelagerstätten ein. In diesem Zusammenhang dürfte noch ein Blick in die Ertragslisten des Jahres 1825 lohnenswert sein. Der Durchschnittsertrag eines Tagwerks in Bayern wird auf 1,67 Scheffel geschätzt, das sind rd. 5 Zentner. 1863 schätzte das Statistische Bureau in München den Ertrag schon wesentlich erhöht folgendermaßen ein: Weizen 2,35 Scheffel, Roggen 2,53 Scheffel, Gerste 2,76 Scheffel und Hafer 3,53 Scheffel.
Die Arbeit ging nie aus. Nach jahrhundertelanger Gewohnheit fertigten der Bauer und sein Gesinde im Winter hölzerne Bedarfsgegenstände wie Rechen, Hacken, Stiele, Schaufeln, Hauen, Besen und Holzschuhe. Daneben wurde der Wald durchforstet und Holzvorrat für das kommende Jahr angelegt. So besehen, freute sich der Bauer in der sogenannten „guten alten Zeit“, rieb sich die Hände und erzählte seiner Bäuerin schmunzelnd:
Da Winta is scho recht -für de Knecht,
arbatn’s net -nacha frierts grod recht.
Die Bäuerin mit der weiblichen Dienstbotenschar überbrückte die winterliche Ruhezeit mit Garn weben, Schafwolle spinnen, Socken stricken, Federn schleißen, Säcke flicken und ähnlichen Arbeiten.
Sparsames Leben hielt die Leute gesund. Ein einsamer und genügsamer Alltag in Not und Sorge um das tägliche Brot und höchste Achtung vor dem Gelde, die in einer unerschütterlichen Sparsamkeit zum Ausdruck kam, waren die ständigen Lebensbegleiter. Die Hauptnahrung im Winter bildeten saure Milch aus einem großen Zuber, die sogenannte „Eingerührte“, und Kartoffeln, oder auch Sauerkraut und trockenes Brot. In der Kleidung waren die Ansprüche ebenso bescheiden. Ein grobes selbstgewebtes Linnen als Hemd und ein grauer Zwilch als Arbeitskleidung bildeten das Wams des Einfachen. Die Reicheren trugen sonntags und zu festlichen Anlässen ihre Trachten. Das Schuhwerk bestand aus Holzpanten, selten aus Leder. Im Sommer lief alles barfuß. Es ist überliefert, daß große Bauern des Dorfes noch Ende des 19. Jahrhunderts trotz der Eisenbahn in sparsamer Genügsamkeit den Weg nach Straubing zu Fuß bewältigten, sich aber nach Erledigung ihrer Handelsgeschäfte nicht die Zeit und das Geld zu einer kurzen Einkehr in einer der zahlreichen Straubinger Gaststätten gönnten. Um Schuhwerk zu sparen, zogen sie auf der freien Strecke ihre „Zispenstiefel“ (Schuhwerk zur bäuerlichen Tracht) aus, hängten sie an einem Stecken über die Schulter und liefen barfuß. Nur die besonders Begüterten und die Protzigen leisteten sich ein schnelles Pferd und ein schnittiges Gäuwagerl, um damit in die Stadt zu fahren.
Pferd mit Gäuwagerl
Zum Waglroß und Gäuwagerl gesellten sich aber gelegentlich auch andere Sünden, z. B. das Wirtshaushocken, das teure Kartenspielen, das Kegelschieben und das Wetten beim Pferderennen. So kam es, daß die Freude am Waglroß und Gäuwagerl häufig der Anfang vom Ende war. Schulden und Wucherzinsen drückten, und der Hof kam auf die Gant.
In Straßkirchen gab es eine ganze Reihe auf diese Weise untergegangener Höfe, so u.a. die Hausnummern 8, 12,54, 55,56,61 und 62. Zwar konnte nicht von einem überschäumenden Reichtum gesprochen werden, doch stärkte die Bauernbefreiung im 19. Jahrhundert Selbstbewußtsein und Schaffenskraft. Die zahlreiche Dienstbotenschar war dem Bauern treu ergeben und wetteiferte darin, den schönsten Hof, die schönsten Rösser, das schönste Vieh und die besten Felder im Dorfe zu haben. Die Dienstboten, Ehhalten genannt, präsentierten sich als kernige und urwüchsige Zunft. Das Hauptkontingent für den Gäu stellte der Bayerische Wald. Als Vorläufer des Arbeitsamtes fungierte die „Verdingerin“, eine wortgewandte Weibsperson, die beim Zustandekommen eines Arbeitsvertrages sowohl bei den Ehhalten, als auch bei den Bauern ihr „Dinggeld “ kassierte. Die Vorzüge des Dienstboten und umgekehrt die des Dienstplatzes beschrieb sie in den schillerndsten Farben,über die Nachteile aber, schwieg sie sich wohlweislich aus. Die Verdingerin kannte alle Bauernhöfe und Ehhalten im weiten Umkreise, wurde je nach dem Erfolg ihrer Vermittlung gelobt oder geschimpft und hatte beim Krach eines Bauern mit seinem Knecht sofort wieder eine Ersatzperson aus einem anderen Hofe zur Hand. Die letzte Straßkirchener Verdingerin war Frau Maria Silberhorn, kurz „die Silberhornin“ genannt, ein pfiffiger Schelm, und um eine Ausrede nie verlegen. Ihr Domizil hatte sie im Gemeindehaus Bachstraße 12.
1927 beraubte sie das Arbeitsamt ihrer einträglichen Pfründe. Natürlich gab es auch schwarze Schafe unter den Dienstboten, mit denen der Bauer sein „Gfrett“ hatte, langsam bei der Arbeit, flink beim Essen und laut im Wirtshaus. Aber zur Ehre der Ehhalten sei gesagt, daß solche Nichtsnutze die Ausnahme bildeten. Trotzdem müssen die Mißstände immer mehr um sich gegriffen haben, denn die 1781 unter Kurfürst Karl Theodor von Bayern erlassene, von Baron von Kreittmayr in 44 Punkten abgefaßte Dienstbotenordnung hatte das Ziel, die in damaliger Zeit „herrschende Zügellosigkeit und den Übermuth und allerlei sonstigen Mutwillen der Dienstboten und Tagwerker stark zu beschränken“. Alle Dienstboten mußten sich mindestens auf ein Jahr verdingen und durften den Dienstplatz nicht verlassen, es sei denn, daß wichtige Gründe wie Krankheit, Heirat oder Übernahme des elterlichen Gutes das Arbeitsverhältnis aufhoben. Sechsjährige Militärdienstzeit oder Arbeitshaus drohten den Knechten, die wiederholt ihre Arbeitsstelle widerrechtlich verließen. Aufhetzer oder Unterschleifgeber, die das Entlaufen der Dienstboten unterstützten, wurden in Geldbußen bis zu zwölf Taler genommen oder in besonderen Fällen mit Arrest, Stockhieben und Geigen (furchtbares Ausschelten) bestraft. Da der Dienstherr vor Beendigung des Dienstjahres keinen Heller Lohn auszahlen durfte und die Knechte und Mägde bei Wirten, Bierzäpflern und Schenkleuten auf Grund der Ehhaltenverordnung vom 17. März 1755 keinen „Pump“ anlegen konnten, war von Haus aus jede unnütze Ausgabe der Dienstboten unmöglich.
Die Ehhalten des Gäubodens sahen ihre Kollegen aus den benachbarten Gebieten etwas von oben herab an. Im Gäuboden gab es reiche Bauern und daher auch reichere Dienstboten. Ein vollzähliger Gesindestand auf den größeren Höfen im Dorfe sah üblicherweise wie folgt aus:
Oberknecht | 1. Knecht |
Anderknecht | 2. Knecht |
Baumann (Bammer) | Pferdeknecht |
Ochserer | Ochsenknecht |
Drittler | 3. Knecht |
Viertler | 4. Knecht |
Fünftler | 5. Knecht |
Hausl | Jungknecht |
Wasserbub | Laufbursche |
Felddirn | 1.Magd und Stalldirn |
Anderdirn | 2. Magd und Stalldirn |
Dritteldirn | 3. Magd und Stalldirn |
Kuchldirn | Hausmagd |
Kinderdirndl | Kindermagd |
In der Haupterntezeit gesellten sich zu dieser Dienstbotenschar noch die „Arner“ (Erntearbeiter). In großen Scharen wie die Roß‘ beim Mittefastenmarkt standen die „Arnkarln“ (Erntekerle) beim Stadtturm in Straubing unter den schattigen Kastanien um Mitte Juli beim samstäglichen „Arnmarkt“ herum. Die Bauern gingen durch ihre Reihen, prüften die Gesichter der Bewerber auf ihre Ehrlichkeit und die Muskeln wegen der Arbeitsleistung. Worte wurden dabei nicht viel gewechselt. Meist genügte ein Wink mit der Hand und der Arbeitsvertrag war abgeschlossen. Der Arner empfing das übliche Drangeld von 5 Mark, bestieg das Gäuwagerl des Bauern und saß am Mittag bereits am Tische seines neuen Arbeitgebers, um anschließend bei der Arbeit gleich seinen Wert zu beweisen. Die Arner kamen vorzugsweise aus dem Bayerischen Wald. Kleinlandwirte, Waldarbeiter, Tagelöhner, Maurer und Zimmerer, die sich ein schönes Zubrot verdienen und kräftig sattessen wollten, boten sich Jahr für Jahr an. Waren Bauer und Arner gegenseitig zufrieden, so dauerte eine solche Ehe gleich mehrere Jahrzehnte lang.
(Repro Bugl,1981)
(Repro Bugl,1979)
Die braven niederbayerischen Ackerpferde aus dem Stamme der Pinzgauer, auch Oberländer genannt, und die etwas kleineren, sehr zähen Haflinger gaben jedem Bauernhof sein Gepräge.Ein inniges und zutrauliches Verhältnis verband Mensch und Tier. Beide standen in gleich schwerer Fron. Durch die fortschreitende Mechanisierung wurde die Mithilfe des Pferdes im bäuerlichen Alltag mehr und mehr überflüssig. Das Pferd, der treue Geber und Helfer, einst das Paradestück im bäuerlichen Hof, mußte den Motor-PS weichen. Dennoch hat dieses herrliche Geschöpf heute noch begeisterte Anhänger. Es hilft dem Menschen in verstärktem Maße, bei Spiel und Sport an den Freuden und Schönheiten dieser Welt erholsam teilzuhaben. Einst war das Pferd das vornehmste und schnellste Verkehrsmittel. Seine Schnelligkeit und die Geschicklichkeit des Fahrers zu messen, waren schon in früher Zeit Anlaß zum ergötzlichen Wettstreit auf dem grünen Rasen. Bereits im Jahre 1392 sind in Straubinger Urkunden Zum ersten Male „Scharlachrennen“ erwähnt. Sie stellen die Vorstufe der heutigen Trabrennen dar (Dr. Häring).
Auf dem Mittefastenmarkt in Straubing, dem größten niederbayerischen Roßmarkt überhaupt, wurden, so erzählt der Altbauer Franz Krinner von Hailing aus eigenem Erlebnis, „alle Jahre 1000 bis 1200 Fohlen und Pferde aufgetrieben. Sie kamen in erster Linie aus dem Rottal, dem klassischen Pferdezuchtgebiet.
Den ganzen Stadtplatz vom Passauer Hof bis zum Leserbräu stand die prächtige Pferdegarde in mehreren Reihen, stramm frisiert, farbige Bänder in die Mähnen geflochten, den Schwanz zu einem Zopf gedreht oder aufgebunden, frisch beschlagen mit glänzenden Hufen. Die Schmuser und Händler, die Bauern und ihre Söhne oder Hausl’n, das alles bot ein großes Schauen und Staunen für die aus Neugier zahlreich gekommenen Städter.
Pferde – die Helfer der Bauern
Dann ging das Feilschen und Schmusen los, es wurde gelobt und getadelt, gehaftet und gelogen, bis durch einen kräftigen Handschlag, verbunden mit einem Drangeld von fünf Mark der Kaufabschluß zustande kam. Für ein gutes Pferd zahlte man vor dem Ersten Weltkrieg die ganz erkleckliche Summe von 600 bis 800 Mark. Ältere oder weniger schöne Tiere waren auch schon um 300 oder 400 Mark zu haben“.An der Stattlichkeit der Pferde wurde des Bauern Reichtum gemessen. Anlaß zur großen öffentlichen Schau boten unter anderem die Volksfeste in Straubing.
An der Stattlichkeit der Pferde wurde des Bauern Reichtum gemessen. Anlaß zur großen öffentlichen Schau boten unter anderem die Volksfeste in Straubing. Im Jahre 1910 gefiel ein Teilnehmerwagen mit seinen vier prächtigen Rossen des Gutsbetriebes Schäfer in Haidhof einer Kommission aus München so sehr, daß er für das im gleichen Jahre stattfindende hundertjährige Jubiläums-Oktoberfest angeworben wurde. Darüber freute sich das ganze Dorf. Aber auch die Straßkirchener Volksfeste, deren erstes der Gastwirt und Posthalter Hans Englberger im Verbund mit der Schützengesellschaft „Almenrausch“ am 14. und 15. Juli 1935 auf dem Platz bei der Schützenstraße veranstaltete, war mit Festumzügen verbunden und zeigte eine stattliche Parade edler Pferde und reichgeschmückter origineller Teilnehmerwagen.
Die Verbannung des ehemals treuesten Helfers des Menschen aus unserem Lebenskreis zählt zu den einschneidendsten Veränderungen in der neueren Zeit. Sechs, acht und zehn Rösser standen bei den Großen im Stalle, und peinlich wurde auf ihr Wohlergehen und gutes Aussehen geachtet. Treu und brav verrichteten die Ackerpferde oft zwanzig und mehr Jahre lang des Bauern Arbeit am Pflug, um in alten Tagen dann das Gnadenbrot zu erhalten. Den Niedergang des Pferdes beweisen erschütternde Statistiken. 1900 gab es in Straßkirchen 207 Pferde, 1945 zählte man 239. Heute sind die Ackerpferde ausgestorben. Nur einige Reitpferde werden da und dort noch gehalten. Der Anblick eines Pferdes zählt zu den ganz großen Seltenheiten. Den Rössern ging es wie den Arnern. Der Traktor hat sie um ihre Existenz gebracht. Unsere Heimat ist durch diesen Verlust ärmer geworden.
Überlieferte Sitte legt Zeugnis vergangenen Lebens ab. Wer von den um die Jahrhundertwende 1900 Geborenen hätte sich vorstellen können, daß die bäuerliche Welt so rasch umgestaltet würde? Einst, da fleißige Hände von drei Uhr früh bis neun Uhr abends werkten, die Männer mit der Wachelsense Mahd um Mahd über den Acker zogen und die Mägde die Garben bündelten, dauerte die Getreideernte regeImäßig sechs Wochen lang. Aber nicht nur das Mähen und Binden, auch das Einbringen in die Scheunen erforderte Schwerstarbeit. Die Bäuerinnen und Mädchen, die im Stock schweißtriefend die Garben setzten, waren hier genau so gefordert, wie der gequälte Tretochse, der mit seinem Gewicht dafür zu sorgen hatte, daß die eingebrachte Gerste nicht so schnell bis zum Mitterbalken hinaufwuchs. Dieser Mühsal des Bergens und Erntens aber folgten immer wieder Tage der Freude und der Erbauung. Zu ihnen gehörte das „Ahrnmal“, das nach Einbringung der Getreideernte gereicht wurde, und bei dem der Bauer sich mit einem oder zwei Faßl Bier spendierfreudig zeigte. Ein Schrannenwagen zur Zeit der Jahrhundertwende. (Repro Bugl,1979)
Auch der „Schrannentag“, der Tag, an dem der mit Getreidesäcken hoch beladene Bruckwagen vierspännig zum Straubinger Stadtplatz „auf die Schranne“ gefahren wurde, war alle Jahre ein kleiner Festtag. Nach getaner Arbeit, d. h. nach dem Umleeren, Einmessen und dem Verkauf des angefahrenen Getreides, lud der Bauer sein ganzes männliches Gesinde zu einem Trunke in das Gasthaus ein. Franz Krinner schreibt als Augenzeuge des Jahres 1890: „Die Schranne gab eine große Schau ab. Hunderte von Bauernbruckwagen waren angefahren mit Weizen, Gerste, Roggen, Hafer, manchmal auch Lins. Bäcker, Brauer und Händler kauften ihren Bedarf. Auf den Säcken stand schwarzgedruckt die Anschrift des Bauern, um Verwechslungen auszuschließen. Das Getreide wurde nach dem Scheffel verkauft, und das Umfüllen vom Sack in den Scheffel und wieder zurück in den Sack war eine mühselige Arbeit. Aber die Scheffelträger hatten das gut in der Übung. Ein Scheffel Weizen kostete 20 bis 25 Mark, Roggen 16 bis 20 Mark, Hafer 15 bis 18 Mark.“
1950 verdienten sich noch viele Familien ihr Brot in der Landwirtschaft. 102 bäuerliche Betriebe zählte die Gemeinde. Die Betriebsgrößen reichten von 2 bis 300 Tagwerk. Dreißig Jahre später zählt man nicht einmal mehr die Hälfte. Im Jahre 1980 sind nur noch 43 Betriebe in Bewirtschaftung. Die Hofgrößen reichen von 25 bis 330 Tagwerk. Alle Kleinanwesen sind ausgestorben, verkauft, vergessen. Auch eine Anzahl größerer Betriebe hat wegen Unrentabilität oder wegen des Fehlens eines Hofnachfolgers das Anwesen aufgegeben und die Grundstücke an Interessenten verpachtet.
Der Pflug, die Sense, die Drischel und der Schnittstuhl waren die am meisten gebrauchten Werkzeuge und Geräte. Unvermittelt aber pochte das Zeitalter der Technik an die Hoftore der Bauern. Der Göpel, jenes Wunderding aus Eisen und Stahl, mit dem man Zugtierkraft in
rotierende Maschinenantriebskraft umsetzen konnte, leitete die technische Entwicklung ein. Hakenzylinder, durch den von Ochsen oder Pferden gezogenen Göpel angetrieben, surrten da und dort auf den Höfen und lösten die Drischler ab. Der Durchbruch aber gelang erst mit dem „Dampf“, einer rd. 15 PS starken Dampflokomobile, die einen großen Dreschwagen antrieb. Mit diesem Maschinenkombinat konnten an einem Tage bis zu 100 Zentner Getreide ausgedroschen werden. So ein Dampftag brachte alles auf dem Hofe in geschäftige Aufregung. Viele fremde Leute und die Nachbarn kamen ins Haus und man wollte sich nobel zeigen. Meist ging ein Saustich voraus und der Wirt brachte mehrere Faßl Bier, um die Drescher zufrieden zu stellen. „Die Drescher sind Fresser“ sagt ein niederbayerisches Sprichwort. Der Dampfkessel und der Dreschwagen, jeder mit einem Gewicht von rd. hundert Zentnern, mußten vierspännig von Hof zu Hof gefahren werden. Besonders gute Zugtiere und ein tüchtiger Lenker schafften den Transport auch zweispännig, was Stolz, Bewunderung und Anerkennung auslöste. Zwanzig bis fünfundzwanzig Helfer vom eigenen Hofe und aus der Nachbarschaft waren notwendig, um den Drusch reibungslos ablaufen zu lassen. Der monotone Rhythmus der Dampfmaschine faszinierte. Der gewaltige Treibriemen schlug mächtig durch und die Dreschmaschine tat einen tiefen grantigen Brummer, wenn der Einlasser einen zu großen Garbenbauschen auf einmal in die Dreschtrommel gleiten ließ. Alles schien wie ein Hexenwerk und bot sich dem Auge doch wie Spielerei dar. Bahnbrechender Fortschritt und geniale Technik waren hier eine glückliche Gemeinschaft eingegangen.
Mit noch mehr Interesse und Staunen verfolgten dir Dörfler den „Dampfpflug“, der bei uns um 1910 in Gebrauch kam. Hunderte von Neugierigen säumten die Straßen, wenn im Frühjahr und im Herbst die beiden schwarzen Ungetüme samt ihrem Troß mit rauchenden Schornsteinen aus Regensburg kommend, durch das Dorf ratterten, um zu den Gutsbetrieben Makofen und lrlbach zum Einsatz zu fahren. Mittels einer Seilwinde zogen die Dampfmaschinen den großen Kipppflug von einem Ackerende zum anderen. Das Zugseil war 500 Meter lang. Der Erdboden bebte, wenn sich das 400 Zentner schwere Dampfroß mit seinen 240 Pferdestärken ins Geschirr legte, um den bis zu acht Scharen großen Kippflug in Bewegung zu setzen. Die Tagesleistung lag bei 30 bis 35 Tagwerk. Zum letzten Mal waren die gewaltigen Maschinen 1964 im Einsatz. Dann überließ man sie der Landbauschule in Schönbrunn bei Landshut als Museumsstücke und als Erinnerung an eine liebe, romantische Zeit.
lm Eiltempo stellte sich die Bauernschaft auf die neue Zeit ein. Mechanisierung und Rationalisierung waren jetzt die Maßstäbe für ein gewinnbringendes Wirtschaften. Nacheinander hielten in den Höfen die Futterschneidemaschine, der Hackenzylinder, die Sämaschine, Hackmaschine, Mähmaschine, der Getreideausleger, der Mähbinder, und als technisches Krönungswerk der selbstfahrende Mähdrescher ihren Einzug, erst als Wunder bestaunt, dann aber bald als selbstverständliche und nützliche Errungenschaften hingenommen. Die Dampflokomobile verdrängte 1930 der Lanz-BuIldog, der den schweren Dreschwagen selber von Hof zu Hof schleppte und ihn anstelle des Dampfes antrieb.
Den Dampfpflug schließlich holten die 120 bis 180 PS starken Traktoren ein. Die Motorisierung und Technisierung faszinierte insbesondere die jüngeren Landwirte. Bis sich aber die alten Bauern mit den neumodischen Traktoren einig geworden sind, da ist viel Zeit vergangen. Gelegentlich kam eine Einigung gleich gar nicht zustande. So ist verbürgt, daß ein stockkonservativer Bauer, dem Roß und Ochs jahrzehntelang in treuem Gehorsam ergeben waren, den Traktor beim Getreideeinfahren in die Scheune plötzlich nicht mehr anhalten konnte. Sechs oder achtmal fuhr er hinten bei der Tenne hinaus und vorne über die Dorfstraße und den Hof wieder herein.
Der Arner Albert W. sprang zwischenzeitlich auf das Fahrrad und verständigte den Sohn des Bauern, der auf dem Acker die Garben lud. Dieser radelte mit höchster Geschwindigkeit dem elterlichen Hofe zu und brachte das unvernünftige Traktorentier endlich zum Stehen. Niemals mehr hat dieser Bauer einen Traktor bestiegen. Er ist bei Roß und Ochs geblieben. Das gewohnte “ Wüüja“ und „Ouuh“ für Marsch und Halt, und das “ Wista “ und „Hott“ für links und rechts, das wirkte beim Pferd und Ochsen allemal. Der sture Traktor aber beachtete solche Kommandos nicht.
Die Flurbereinigung für Straßkirchen kam in den Jahren von 1935 bis 1938 zur Durchführung. Die eingemeindeten Orte Haberkofen, Oedhof und Niederast folgten 1953/55 nach.
Der aus der bäuerlichen Wirtschaft nicht mehr wegzudenkende Zuckerrübenanbau ist in Straßkirchen 1883 eingeführt worden. 1909 trug Ökonomierat Schöfer von Haidhof, der seinerzeitige Besitzer dieses Landgutes, den Bauern die Möglichkeit vor, in Straßkirchen eine Zuckerfabrik zu bauen. Die Ankündigung löste wegen der erforderlichen Baulandbeschaffung heftige Debatten aus. Die Meinungen waren weit gespalten. Der Bau kam nicht zustande. Davon unabhängig weitete sich der Zuckerrübenanbau immer mehr aus, der Rationalisierungsmaßnahmen erforderlich machte. Mit einem Kostenaufwand von ca. vier Millionen Mark hat die Südzucker-AG, Werk Regensburg, unter Beteiligung der Rübenanbauer und der Deutschen Bundesbahn im westlichen Bahnhofbereich 1954 eine Verladerampe mit Waschstation und Rübenlagerplatz, 1959 als Ergänzung eine automatische Wagen-Kippvorrichtung zur Entladung der angefahrenen Rüben gebaut. Diese Anlage ermöglichte es den Bauern, die Rübenernte bis Mitte November abzuschließen.
Vordem dauerte die Kampagne in der Regel bis weit in den Monat Januar des folgenden Jahres hinein. Umfangreiche Frostschäden waren die unvermeidliche Folge. Ab dem Jahre 1974 begann die Südzucker-AG damit, die Rüben per Lastzug direkt von den Äckern abzuholen. Dadurch konnten wesentliche Frachteinsparungen erreicht werden. Die Verladerampe und der Rübenlagerplatz mit einer Kapazität von 500 000 dz waren damit überflüssig geworden. Die Anlage verfiel dem Schweißbrenner.
(Foto Süßbrich)
(Foto Bugl)
Fortschritte und Rückschläge bestimmten auch in unserem Jahrhundert den Alltag des Bauernstandes. Doch alles ist anders geworden. Den Bauern als Sämann, der gemessenen Schrittes über den Acker geht und das Saatgut in die Scholle streut, der schicksalergeben hinter dem schweren Pflug durch die Furchen humpelt und Monate später im Schweiße seines Angesichtes mit Sense und Dreschflegel die Früchte seines Fleißes erntet, diesen Bauern gibt es nicht mehr. Im letzten Drittel unseres hastigen und lärmerfüllten Jahrhunderts besät eine motorisierte Drillmaschine im Zehnkilometertempo den Acker. Der Mähdrescher erledigt in einem Arbeitsgang Schnitt und Drusch. Kein eisenbereifter Ackerwagen knirscht mehr über eine bekieselte Dorfstraße. Das Klappern der Pferdehufe ist verstummt. Die arbeitsaufwendige Versorgung der Rinder ließ das Vieh in den Höfen sterben. Auf Heuvorrat kann verzichtet werden. Die Mooswiesen, auf denen einst die Sensen der fleißigen Mahder durch das taufrische Gras rauschten und der Handrechen das Gemähte sonnwärts wendete, wurden umgebrochen und dem Ackerbau zugeordnet. Die Legionen von Heuschrecken, von Impen und Hummeln, und Tausende von Fröschen und Kröten aller Gattungen, die dort ihren Lebensraum fanden, sind nur noch Erinnerung. In unserer Flur zählen freudige Begegnungen mit der lebensvollen Natur zur Rarität. Die großväterliche Behaglichkeit ist vom Winde verweht. Wo gibt es noch eine Kutsche zum Anfahren der Hochzeitsgäste? Wo steht noch ein Leiterwagen, ein Schubkarren, eine Heinzelbank, ein Sägebock, ein Scheffel oder eine hölzerne Getreideschaufel? Wo findet sich ein Dreschflegel oder ein Schnittstuhl? Das 20. Jahrhundert mit seinen gewaltigen Errungenschaften hat alle diese nützlichen Dinge und Gerätschaften, die einst unentbehrlich schienen, hinweggefegt. Hunderte von Lebewesen bevölkerten zu Großvaters Zeiten den Bauernhof. In unseren Tagen finden sich Anwesen, wo außer dem Bauern und der Bäuerin
niemand mehr auf dem Hofe lebt. Die alte Bauernwelt ist versunken. Der Heimatkundler Hans Vogl von Oberschneiding hat ihr folgenden treffenden Nachruf gewidmet:
Mei, wos hots früaha af an Bauanhof ois göm,
es hot grad sa gwurlt vor lauta Löm,
epps Kloans hams ghobt, fast olle Johr,
a Dutzat Kinda nöt seltn wor .
An Eh’hoitn host an Haufa zehlt,
dö ham am Bauanhof niamois nöt gfehlt,
do war da Kned, da Bama, da Andakned,
da Drittla, da Viertla, da Fünftla dazua,
da Hausl, und dann no da Wossabua,
d‘ Stoidirn, d‘ Felddirn, Drittl- oda Andadirn,
und für d‘ Hausarbat dö Kuchldirn,
ja, wos hots früaha af an Bauanhof ois göm,
es hot grod so gwurlt vor lauta Löm.
Und iatz is dös leida ois vobei,
oa bis zwoa Kinda hams no, hechstns drei,
und d‘ Ehoitn san leida a nimma vui,
oan Bulldoggfohra no, und der is im Winta zvui.
Mei, wos hots früaha af an Bauanhof ois göm,
es hot grod gwurlt, vor lauta Löm.
Zehn bis zwelf Rössa warn im Gschirr ,
vierzg bis fuchzg Küah und Koima, a Prackl Stier,
Hejssn af da Woid, Kaiböbäzal a ganze Reih,
im Saustoi hint an Haufa Säu,
Spofackl, Frischling, Naschna und an Bärn,
wias hoit zu a Herd Fackal ghern.
Henna warns guat hundat Stückl,
und dazua a stramma Gickl.
Gäns und Antn, und manchmoi zur Schau,
Berlhenna, an Bibgockl, oda a an Pfau,
und am Dach drom, nöt zam glaum,
warn bestimmt zwoahundat Daum.
Da Hofhund, der durft a nöt fehln,
ma hertn scho vo weitn belln,
ja, was hots früaha af an Bauanhof ois göm,
es hot grod so gwurlt, vor lauta Löm.
Und iatz sans viehlos, dö Stäu san laar,
is grod, ois wenn da Hof iatz ausgstorm war,
sogoa dö Fliagn ham eahra Nout,
dö san ausgwandat, oda doud.
Quellen:
Leo Krinner, »Ortsgeschichtliche Forschungsarbeiten 1925″,
Dr. Georg Häring, »Der Landkreis Straubing 1970″, Seiten 193 bis 228, und
»Landwirtschaft irn Landkreis Straubing 1974″, Seite 70.
Dietmar Stutzer, »Der alte Bayerische Hoffuß in der historischen Praxis der bäuerlichen Betriebsschätzung und Bewertung 1979″, Seiten 285 bis 303.
Josef Hofbauer, »Ostbayern, Leben und Brauchtum“.
Michael Wellenhofer, »Orts- und Hofgeschichte Alburg 1977″, Seite 120, Verschiedene alte Ausgaben Straubinger Tagblatt.
Altbezeugte Höfe
Von den Höfen, für die bis in das Mittelalter zurückreichende alte Urkunden vorliegen, werden zur Darstellung der einstigen Besitzverhältnisse, der Zehentrechte und der Hof- und Gebäudebeschaffenheit vier besonders markante Besitzungen und ihre Geschichte im Wandel der Jahrhunderte vorgestellt und gleichzeitig ein kleiner Einblick in die Lebensgewohnheiten von einst gegeben.
Das Grundbuch mit Ausweisung der Tagwerkszahlen der Höfe wird erst ab 1. Mai 1905 geführt. Die Hofgrößen können jedoch aus dem Umfang des zu leistenden Groß-, Klein- und Blutzehents beiläufig ersehen werden. Nachstehend die vier Hofgüter:
1. Das Hofmarksgut: (Kaiser Josef, Lindenstraße 27)
Auf dem Hofmarksgut saßen einst die Adeligen von Straßkirchen. Der Hof war außerdem mit der niederen Gerichtsbarkeit belehnt.
2. Der Wirtshof (Kemmer Irmengard, Kirchplatz 1)
Die Taverne war jahrhundertelang die einzige Einkehrstätte des Ortes. Der Wirt galt über einen langen Zeitraum hinweg als der reichste Mann im Dorfe.
3. Der Herzoghof (Kemmer, jetzt Kerl, Irlbacher Str. 5)
Der Hof dürfte von der Bajuwarenzeit an bis etwa um 1400 dem Vertreter des Herzogs Heimstatt gewesen sein. Er war Hofmarkssitz.
4. Der Betbruderhaushof (Hofbauer Johann, BlumenthaI 35)
Über den Besitzer Hochholzer und den Nachfolger Bergmair führt in der mütterlichen Linie eine ununterbrochene Geschlechterfolge zur Familie Johann Hofbauer. Der Besitz dürfte daher der familiengeschichtlich älteste Hof im Dorfe sein.
Das Hofmarksgut Kaiser Josef, Hausnummer 56 (Lindenstraße 27)
In Straßkirchen bestanden für sieben gefreite Höfe dem herzoglichen Richter nicht zugängliche Rechte. Drei Höfe gehörten zur Herrschaft des Grafen von Moos und drei waren der Herrschaft Loham untertänig. Der siebente gefreite Hof mit dem Recht der niederen Gerichtsbarkeit war das Hofmarksgut Hausnummer 56.
Die Entstehungsgeschichte dieses Hofes ist bis in das 15. Jahrhundert zurück verfolgbar. Andre Preu, Kammerer der Stadt Deggendorf, kaufte 1417 von Ludwig Sytauer, Bürger zu Regensburg, und dessen Hausfrau Beatrice den „Hof zu Straßkirchen auf dem Bach im Straubinger Gericht“, der unten an den Hof des Gotteshauses Oberaltaich stieß. Dieser Hof wurde 1472 von der Familie Preu erbrechtsweise an Lorenz Häberl verstiftet, dessen jährliche Gült mit 1/2 Schaff Weizen, 3 Schaff Korn, 1/2 Schaff Gerste, 2 Schaff Haber und 1 Metzen Mohn nach Deggendorfer Maß angegeben ist. Der Hof blieb im Besitze der Preu, auch nachdem sie Patrizier in Straubing geworden waren. Vom Straubinger Bürgermeister Caspar Preu wird berichtet, daß er 1518 den „Sitz zu Straßkirchen“ erbaut habe. Er erstellte einen kleinen schloßähnlichen Bau hinter dem Hofe nahe dem Bach, der von einem Wassergraben umgeben war.
Erbe war sein Sohn Hanns Preu, der 1575 als Regimentsrath in Straubing, 1592 als Kastner zu Burghausen und bald darauf als Rentmeister dortselbst erscheint. 1563 wandelten Abt und Convent zu Oberaltaich die zu Unserer Lieben Frau auf dem Bogenberg fällige Gült von 15 Vierling Haber aus dem Hofe zu Straßkirchen, auf dem nun Kilian Fälckel saß und der dem Hanns Preu, Sohn des Caspar Preu selig, grundbar war, in einen jährlichen Zins von 1/2 Pfd. Pfg. um. Herzog Wilhelm belieh 1593 den Preu’schen Besitz zu Straßkirchen mit der Hofmarksgerechtigkeit und niederen Gerichtsbarkeit. Die Beleihung war nur im Mannesstamm und im Namen vererbbar. Hanns Preu hatte keine männlichen Nachkommen. Nach seinem Tode verkauften 1604 seine Töchter Sibillia und Anna den Hof zu Straßkirchen auf dem Bach und das gemauerte Häusl oder Stöckl dabei an die Stadt Straubing, welche auch nach anfänglichen Schwierigkeiten die niedere Gerichtsbarkeit bestätigt erhielt. Damals saß auf dem Hof als Erbrechter Bartholomäus Fälckel. Die Grundherrschaft der Preu’s hatte vor Verkauf dieses Hofes neben anderem auch an das Gotteshaus Straßkirchen jährlich 1 Pfd. Pfg. Gült zu reichen.
Der Geld- und der Getreidekastner von Straubing, beide handelnd für den neuen Eigentümer Stadt Straubing, erneuerten 1615 dem Bartholomäus Fäckel den inzwischen unleserlich gewordenen Erbrechtsbrief von 1472, vererbten ihm aber auch den bisher von ihm nur stiftsweise innegehabten Zehnt zu Straßkirchen und Maykofen. Die Gült wurde vom Deggendorfer auf das günstigere Straubinger Maß umgestellt. Darüber gab der Hofmarksbauer Fälckel im März 1616 den Anerkennungsrevers (schriftliche Erklärung).
Trotz des Verkaufs des Hofmarksgutes konnten die Nachkommen des Hanns Preu ihren Namen weiterhin mit dem Prädikat „von Straßkirchen“ schreiben. Der letzte, der dies tat, war Johann Michael Wilhelm von Prey zu Straßkirchen, seit 1713 Hof- und Kammerrat des Freisinger Fürstbischofs, der die umfangreiche bayerische Adelsbeschreibung in der Handschriftenabteilung der Münchener Staatsbibliothek hinterlassen hat und nach 1740 gestorben ist.
In der Landtafel von 1628 ist das Hofmarksgut als Sitz und Sedelhof (Sattelhof, Freigut) bezeichnet. Von diesem Jahre liegt eine Quittung vor, daß der Straubinger Stadtkastner Christoph Sigersreiter, der das Hofmarksgut Straßkirchen verwaltete, etwas über 5 Gulden für die Landesverteidigung im Schwedenkrieg abführte. Andere noch vorhandene Quittungen betreffen die Rittersteuer von der Hofmark, die 1644 mit 8 Gulden und 1681 mit 5 Gulden von der Stadt Straubing wegen des Sedelhofes zu Straßkirchen bezahlt wurde, wobei der erstgenannte höhere Betrag mit dem damals noch andauernden 30jährigen Krieg zu erklären sein dürfte.
In der Konscription von 1752 ist der Hof noch immer im Besitze der Stadt Straubing als 1/1 Erbrechtshof des Bauern Rupert Schöpfpöckh, an den er vergeben war. Die Vielfalt von Rechten und deren Inhaber in Straßkirchen wird auch an diesem Hof deutlich.
Schöpfpöckh nutzte zusätzlich zu diesem Hofe:
- fünf Äcker im Landgericht Straubing, wohin er Steuern zu reichen hatte.
- fünf Tagwerk „Herrenholz“ im Gericht Mitterfels. Auch dorthin zahlte er Steuer.
Etliche eigene Äcker im Gericht Natternberg, einen Leibrechtsbau von der Grafschaft Moos und drei Äcker zu Stetten als Lehen von der Grafschaft Oberbrennberg hatte er ebenfalls zu versteuern. Der zum Hofe gehörige Zehentstadel befand sich zwischen Straßkirchen und Makofen und mußte von dem jeweiligen, auf dem Hofe sitzenden Untertan, unterhalten werden. Noch in einem Verzeichnis von 1798 ist das Hofmarksgut als dem Stadtkastenamt Straubing unterstehend aufgeführt.
Wolfgang Freundorfer berichtet, daß das Hofmarksgut Straßkirchen in einem Verzeichnis des Jahres 1597 wie folgt beschrieben ist: „Einschichtiges Hofmarksgut Straßkirchen, 1 Sitz und 1 Hof. Es gehört Hanns Preu und ist seit 1593 im Mannesstamm und im Namen der niederen Gerichtsbarkeit beliehen. Der Hof war früher zum Landgericht Straubing grundbar“. Das Hofmarksgut hatte keinen das ganze Dorf umfassenden Besitz, Straßkirchen war also keine geschlossene Hofmark wie etwa Paitzkofen oder Schambach.
Aus dem Liquidationsprotokoll vom 11. Januar 1821 geht hervor, daß der Bauer Jakob Krinner laut Übergabebrief vom 22. Dezember 1836 den ganzen Edelsitzhof mit allen Besitzungen und den auswärtigen Gründen von seinem Vetter Georg Lochinger um 7980 fl (Gulden) übernommen habe. An Gebäuden weist der Hof Wohnhaus und Stallung unter einem Dache, dazu Städel, Wagenschupfe mit Getreidekasten, Backofen, Hofraum mit Bäumen und Wurzgarten aus.
Der Besitz war zum Rentamte Straubing grundbar mit 18 Scheffel, 30 Mätzl, 13 Vierling, 19 Sechzehntel verschiedener Getreidesorten. An Sonderleisturigen waren die Grundstift, die Gült und der Küchendienst im Geldwerte von insgesamt 9 fl, 55 kr und 6 hl zu erbringen. Der Laudemialwert wurde mit 6000 fl ermittelt. Im Veränderungsfalle (Vererbung, Kauf) waren daher 450 fl als Abgabe zu entrichten. Krinner saß auch 1860 noch auf dem Hofe. Er wird von Pfarrer Nikolaus Geiger als „der am reichsten Begüterte im Orte“ bezeichnet. Sein Vorfahre hat die Reste des alten Schloßsitzes wegen Baufälligkeit ganz beseitigt. Joseph Kehl, der Nachfolger im Hofbesitz, war ein schlechter Wirtschafter, ließ alles herunterkommen und mußte verkaufen. Der Hof wurde zum Teil vertrümmert. Das ehemalige Hofmarksgut mit den restlichen Grundstücken kaufte im Jahre 1899 der Landwirtssohn Josef Kaiser aus Salching, der die Bauerstochter Franziska Leidl vom Hause Lindenstraße 2 ehelichte. Kaiser mußte den heruntergewirtschafteten Hof instandsetzen lassen. Die alten Zimmertüren mit Mädchenbildnissen und anderen Motiven sowie die kunstvoll geformten Türrahmen waren noch ein Relikt aus vergangener Wohlhabenheit des Hofes, aber wegen vollkommenen Verfalls leider nicht mehr zu retten. Das geschichtsträchtige Hofmarksgut, einst Adelssitz und mit der niederen Gerichtsbarkeit beliehen, befindet sich seitdem im Besitze der Familie Kaiser. Es ist bereits in der dritten Generation vom Vater auf den Sohn vererbt.
Erläuterungen: fl = Gulden, kr = Kreuzer, hl = Heller
Küchendienst: Abgabe an die Küche des Grundherrn, z. B. Hennen, Eier. Sie war meist fixiert, d. h. in Geld umgerechnet.
Quellen:
Wolfgang Freudorfer, HA Bayern 1974, s. 130.
Leo Krinner, »Ortsgeschichtliche Forschungsarbeit 1925″. Liquidationsprotokoll vom 11. Januar 1821.
.Dr. Josef Keim, »Aus straßkirchens Frühzeit“, SR Tgbl. vom 30. 3. 1963.
Der Wirth Kemmer Irmgard, haus Nr. 30 (Kirchplatz 1)
Das markanteste Haus im Dorfe war seit Jahrhunderten die Gast- und Thafernwirtschaft, die später in den „Gasthof Zur Post“ umbenannt worden ist. Bis in das Mittelalter zurück finden sich Aufzeichnungen. 1378 und 1386 ist Hanns der Richter als Wirt zu Straßkirchen urkundlich bezeugt, im letzteren Jahr auch der Amtmann Friedrich der Seun, 1392 Hannslein der Steger, ab 1400 als Hanns bezeichnet. Vorbesitzer waren die Herzöge von Bayern. Sie hatten die
Taferne mit allen Zugehörungen um 1318 verkauft. Albrecht Unküfer, Wirt zu Straßkirchen, ist 1441 als Vermittler und 1467 ohne Standesbezeichnung als SiegIer bezeugt. 1483 verkauften Wolfgang Hartelmair auf dem Hofe bei der Kirche (Irlbacher Str. 5), sein Sohn Urban und seine Tochter Kathrey mit Einwilligung von Abt und Konvent zu Oberalteich ihr Erbrecht auf diesem Hofe an Gabriel Leeb, Wirt zu Straßkirchen, und dessen Hausfrau Apollonia. Aber bereits 1484 veräußerte Leeb dieses Recht an Michael Schütz und dessen Hausfrau Barbara. Hanns Peringer , Wirt zu Straßkirchen, war 1496 Zeuge, als Paulus Kristl zu Straßkirchen und seine Hausfrau mit Einwilligung des Abtes von Oberalteich ihr Erbrecht auf einer Hube „bei dem Brunnen zu Paitzkofen “ verkauften.
Leo Krinner beschreibt den Wirtshof auf Grund seiner Forschungen im Jahre 1581 wie folgt: „Hart an der Straße präsentiert sich das Wirtshaus, welches zugleich Wohnhaus war. Es war aus Holz erbaut. Eine Roßstallung war daran angezimmert. Beide Gebäude waren mit Hacken, das sind Dachziegel und Scharschindel, gedeckt. Die Bedachung mit Ziegeln war ein Luxus, aber auch Schindeln und besonders Scharschindeln waren wesentlich teurer als das allgemein übliche Strohdach. Weiter gehörten zum Wirtshof ein einfacher Stadel mit einer Tenne, drei Schweineställe, eine Fremdenstallung, auf der sich der Tanzboden befand, eingedeckt mit Legeschindeldach, eine Wagenschupfe, ein Schöpfbrunnen und ein Backofen, alles gut und wohl erbaut, wie die Quelle besagt“. Im Zehentregister ist der Wirt als der „Herr Wirth“ bezeichnet. Er war der reichste und begüterste von allen. Die Taferne war im Leibgeding vergeben, also auf Lebzeit des Inhabers. 1581 hatte der Wirt folgende Abgaben zu leisten; 18 Pfund, 6 Schilling, 10 Pfennig Gült, ferner 2 Schaff Korn, 1 Schaff Gerste, 2 Schaff Haber, alles Landauer Maß (1 Schaff Landauer Maß = zweieinhalb bayerische Schäffel = 222,36 Liter). 1780 stand im Wirtsstalle
folgendes Vieh: 7 Kühe, 16 Lämmer, 7 Gänse. Als Blutzehent war daher ein Lamm zu geben.
Tafernen waren mit besonderen Rechten ausgestattete Gastwirtschaften. Ihre Inhaber waren meist Wirt, Metzger, Bäcker und Krämer zugleich, durften Fremde beherbergen, Mahlzeiten auskochen und Tanzveranstaltungen abhalten. Der Fremdenverkehr hat zu jener Zeit bereits eine erhebliche Rolle gespielt. Die Taferne lag an einer auch für damalige Maßstäbe lebhaften Straße, auf der aller Verkehr per Achse, zu Pferde oder zu Fuß sich abwickelte. Mit der Taferne eng verbunden war das alte Recht der Poststation und Postbeförderung. Das Wappen der Thurn und Taxis, die jahrhundertelang das alleinige Monopol im Postwesen hatten, prangt noch heute an der Fassade der Hausfront und erinnert an die romantische Zeit mit gelben Postkutschen und trompetenden Postillionen. Näheres siehe Abschnitt „Bahn und Post“.
Eine Order vom Jahre 1573 forderte vom Wirt zu jeder Mobilmachung von Streitkräften „ein reisiges gerüstetes Pferd ins Feld zu schicken, wie es altes Herkommen ist“.
Beim ersten Schwedeneinfall im November 1633 wurde neben anderen auch das Wirtshaus mit allen Nebengebäuden ein Raub der Flammen. Schon 1636 bauten die Besitzer der Taferne das Wirtshaus wieder auf. Das massive Dorfwirtshaus aus Ziegelmauerwerk präsentiert sich dem Beschauer von heute im unveränderten Stil und steht seit 1976 unter Denkmalsschutz.
Die Tafernwirte waren große Förderer der Kirche. Insbesondere zu dem im Jahre 1685 fertiggestellten Wiederaufbau der ebenfalls niedergebrannten Pfarrkirche soll ihre Hilfe ganz erheblich gewesen sein. Die seinerzeitigen Wirtsleute Schachtner haben ihre letzte Ruhestätte in der Grabgruft vor dem Altar der Allerseelenkirche gefunden. Siehe Abschnitt „Die Allerseelenkirche“. Aus jener Zeit dürfte auch das bis um 1960 gebräuchlich gewesene Herkommen stammen, nach welchem der Wirt und Posthalter am Abend von Allerheiligen in der Allerseelenkirche als Vorbeter aufgetreten ist, während eine halbe Stunde lang alle Glocken läuteten.
An der Ostseite des Wirtsanwesens stand einst ein größerer Hof, der um 1810 vertrümmert wurde. An gleicher Stelle entstand sodann der Wirtsgarten. Der verschwundene Hof wurde wenig später bei Passauer Straße 7 (Christl Hans Peter) neu aufgebaut. Der Wirt Joseph Sammereyer, der zu jener Zeit auf dem Wirtshofe hauste, und dem neben anderen Besitzungen auch der Hof Hausnummer 18 (Englram Franz, Irlbacher Straße 30) gehörte, verkaufte seinen ganzen in Straßkirchen liegenden Besitz, um seinen Kindern ein großes Heiratsgut geben zu können. Der granitgehauene Torbogen zur Hofeinfahrt des Wirts trägt die eingemeißelte Inschrift: „Joseph Sammereyer, gast-wirth 1816“. Nach dem Verkauf seiner Besitzungen privatisierte er in Straubing, wo drei seiner Töchter lebten, die alle höhere Beamte geheiratet hatten. Das Liquidationsprotokoll weist aus, daß der Wirth Georg Reithmeier laut Kaufvertrag vom 10. Oktober 1838 die Taferne mit allen Besitzungen von Joseph Sammereyer um den Preis von 22681 fl erkauft hat. Der Gebäudestand umfaßt das Wohnhaus, zugleich die Taferne, Ställe für Pferde und Hornvieh, Gaststallungen, Backofen mit Hofraum, der alten Kegelstätte und dem Kellerhaus. Das Anwesen war grundbar zum Rentamte Straubing und hatte als Abgaben 14 Scheffel, 11 Mätzel, 10 Vierling, 8 Sechzehntel verschiedene Getreidesorten zu leisten. Der Klein- und Blutzehent war fixiert auf den Grundzins. An Scharwerksgeld, Herbst- und Maysteuer sowie Küchendienst war das Anwesen mit insgesamt 18 fl, 77 kr, und 6 hl belastet. Hinzu kamen die Stift mit 18 fl, 54 kr und 6 hl. Als Mayerschaftsfrist (Pacht) war ein Betrag von 14 fl, 49 kr und 6 hl zu entrichten. Bei Besitzveränderungen fielen auf Grund des Kaufwertes Laudemien von insgesamt 1501 fl an. Die Wirtsleute Reithmeier haben im Jahre 1838 über der Eingangstüre zum Gasthaus eine Steintafel einmauern lassen, auf welcher ein recht hintergründiger Spruch gut leserlich eingehauen ist.
Er lautet:
Morgen ist alles Zech frei
wer heute kommt zahlt gleich
Der Wirtsleute Reithmeier jüngste Tochter Magdalena, heiratete Mitte des vorigen Jahrhunderts den Bauerssohn Pranz Seraph Englberger von Riedling. Er brachte 15000 fl mit in die Ehe. Das Postkreuz an der Paitzkofener Straße, ein massives Eisenkreuz auf Granitsockel, geht auf diese Zeit zurück. Die Wirtsleute haben es 1855 errichten lassen. Franz Englberger, als Königlicher Posthalter und Gastwirt bezeichnet, war langjähriger Bezirksamtmann (heute Landrat) und gleichzeitig Landtagsabgeordneter. Sein Schwiegervater Georg Reithmeier bekam 1847 die staatliche Poststelle übertragen. Die Fürstliche Postgerechtsame lag mindestens seit 1636 auf diesem Hause. Franz Englberger starb 1900. Das Gasthaus mit Metzgerei übernahm sein Sohn Franz Englberger der Jüngere. Seine beiden ersten Ehefrauen starben in jungen Jahren bald nach der Heirat. In dritter Ehe freite er die Bierbrauerstochter Maria Klinger aus Pleinting. Der älteste Sohn aus dieser Ehe, Hans Englberger, geboren 1897 in Straßkirchen, übernahm 1920 den Besitz und heiratete die Realitätenbesitzerstochter Hedwig Preller von Straßkirchen. Nach dem Tode dieser beiden übernahm die einzige Tochter Irmengard mit ihrem Ehemann Georg Kemmer das traditionsreiche Haus.
Die neue Zeit hat viele einschneidende Veränderungen gebracht. Der repräsentative Prachtbau, das altehrwürdige Gasthaus „Zur Post“, steht ungeachtet aller äußeren Einflüsse als Paradestück im Herzen von Straßkirchen. Als Umschlagplatz von Gerste für die Bierbrauer, als Handelsplatz von Brenn- und Nutzholz, das allwöchentlich mit kräftigen Rössern aus dem Bayerischen Wald angefahren wurde, und als gastliche Einkehr nach erfolgreichem Abschluß der Geschäfte, war „die Post“ in all den vergangenen Jahrhunderten der dominierende wirtschaftliche Mittelpunkt unseres Dorfes. Der große Postsaal über dem Stallgebäude, der 300 bis 400 Besuchern Platz bot, sah viele glorreiche Bauernhochzeiten, urige Theateraufführungen und lustige Tanzvergnügen. Gerne erinnern sich die einstigen Schulbuben, die heute Großväter sind, noch an die Gassenschänke im kühlen Wirtsgarten, wo fröhliche Zecher ihre Freizeit verbrachten. Eine schäumende, gut eingeschenkte Maß aus dem Faß, abgeholt in einer emaillierten Bierkrugl zum Mitnehmen nach Hause, war damals noch um ein Fuchzgerl zu haben.
Das gemütliche Dorfwirtshaus, das nach dem Zweiten Weltkriege die eigene Metzgerei einstellte, ist indessen unverändert beliebter Treffpunkt für Stammtischbrüder, Kartenspieler, Vereine und sonstige gesellige Leute.
Quellen:
Dr. ]oseph Keim, „Altbezeugte Höfe in Straßkirchen“, SR Tgbl. vom 31.5. und 30.9.1963 Leo Krinner, „Ortsgeschichtliche Forschungsarbeit 1925“ .
Der Herzoghof Kemmer, jetzt Kerl, Hausnummer 24 (lrlbacher Straße 24)
Der in alten Urkunden als „Hof bei der Kirche“ bezeichnete frühere Herzoghof soll vom 13. bis 16. Jahrhundert Sitz der Hofmark Straßkirchen gewesen sein. Klaus Rose berichtet auf Grund von eingehenden Untersuchungen, daß Straßkirchen nachweislich eine Hofmark gewesen sei. Es heißt: „Auch Straßkirchen galt bis in das 16. Jahrhundert als Hofmark. Sie basierte ganz zweifellos auf dem bogenschen Ministerialsitz des 13. Jahrhunderts und gehörte Ende des 15. Jahrhunderts dem Albrecht Unkofer und dann Gabriel Leb“. Ganz sicher handelte es sich um keine geschlossene Hofmark. Es hatten ja verschiedene geistliche und weltliche Grundherren Besitz in Straßkirchen.
Professor Dr. Joseph Keim kommt in seinen Forschungsarbeiten, die ab 1483 einsetzen, zu einem etwas abweichenden Ergebnis. Er schreibt: „1483 verkauften Wolfgang Hartelmair auf dem Hof bei der Kirche zu Straßkirchen, sein Sohn Urban und seine Tochter Kathrey mit Einwilligung von Abt und Konvent zu Oberaltaich ihr Recht auf diesem Hofe an Gabriel Leb, Wirth zu Straßkirchen und dessen Ehefrau Apollonia. Bei den Spruchleuten befand sich der Amtmann Hanns Peck zu Straßkirchen. Aber schon 1484 verkaufte Gabriel Leb mit Zustimmung von Oberaltaich das Erbrecht auf dem zuvor von Wolfgang Hartelmair besessenen Hof an Michael Schütz und dessen Hausfrau Barbara. Michael Schütz saß wieder nur kurze Zeit auf dem Hof. 1487 verkaufte er nämlich mit Willen von Oberaltaich das Erbrecht auf dem Hofe bei der Kirche an Peter EIlender. Bei den Spruchleuten und Zeugen befanden sich Andre Schmied, Albrecht Fleischmann, Jakob Angermair und Hans Fälckel zu Straßkirchen. 1529 verkauften und verliehen Abt und Konvent von Oberaltaich die Erbgerechtigkeit auf dem Hof bei der Kirche an Hanns Sueß und dessen Hausfrau Ursula“. Von einem Hofmarkssitz ist in Dr. Keims Forschungen nicht die Rede, sondern nur von einem Erbrechtshof, die Hofmarksherrschaft hat demnach keinesfalls bis in das 16. Jahrhundert bestanden. Sie erlosch offenbar bereits zu Anfang des 15. Jahrhunderts.
Nach Leo Krinner leistete der herzogliche Hof im Jahre 1581 3 Pfund, 6 Schilling, 25 Pfennig Gült, ferner 1 Schaff Weizen, 4 Schaff Korn, 1 Schaff Gerste und 4 Schaff Haber Landauer Maß.
Zu diesen Abgaben kamen noch die Landessteuern, die sich aber in erträglichen Grenzen hielten.
Die Gebäude von damals werden wie folgt beschrieben: „Ein hölzernes Wohnhaus und eine Roßstallung, beide aneinander gezimmert, ein zwiefacher Stadel (mit zwei Tennen), zwei Schweineställe mit einem Hühnerkobel darauf. Unter den zwei Schweineställen darf man sich nicht ein selbständiges Gebäude, sondern zwei Pferche für je ein Mutterschwein vorstellen. Beim Hof ist ferner ein Getreidekasten, der zur herzoglichen Zeit das Zehentgetreide aufzunehmen hatte, eine Wagenschupfe, ein Schöpfbrunnen, ein Backofen und eine Hilgen. Die Hilgen dürfte die Miststatt gewesen sein. Backofen und Schöpfbrunnen sind für damalige Verhältnisse eine Besonderheit, denn bei den sieben herzoglichen Sölden fehlen diese Bauten in zwei Fällen. Eine Sölde bestand im übrigen meistens nur aus einem hölzernen Wohnhaus und einem angebauten Stadel mit einer Tenne, alles mit Stroh gedeckt. Manchmal findet sich auch noch ein Schweinestall mit einem aufgebauten Hühnerkobel“.
Das Liquidationsprotokoll vom 21. Dezember 1820 besagt, daß der Söldner Matthias Aigner laut Übergabevertrag vom 7. Juni 1837 das Haus vom zertrümmerten Löwenhofe mit Ausbrüchen aus dem Sagstetterhof Hausnummer 18 (Englram Franz, lrlbacher Straße 30) und allen Besitzungen von der Mutter Magdalena Aigner um 3570 fl übernommen hat. Diese Summe wurde bei den Laudemialverhandlungen vereinbart und es mußte daher eine Erbschaftssteuer von 281 fl entrichtet werden. An Gebäuden sind das Wohnhaus mit Stallung unter einem Dache, Stadel, Brunnen und Hofraum vorhanden. Klein- und Blutzehent waren fixiert und in Geld zu leisten. 1820 hatte die Sölde 5 Scheffel, 12 Mätzl, 5 Vierling und 9 Sechzehntel verschiedene Getreidesorten als Zehent zu geben. Als Kirchenabgabe waren 1 fl 30 kr, ferner 3 Laib Brot jährlich der Pfarrgemeinde zu reichen.
1860 saß der Söldner Michael Aigner auf diesem Hofe. Pfarrer Nikolaus Geiger berichtet von ihm, daß er die Gebäude des ehemaligen sehr guten Löwenhofes besitze, welcher aber ganz zertrümmert wurde. Der Großvater des Michael Aigner hatte sich auf diesem Anwesen angekauft. Er wirtschaftete früher auf dem Anwesen Hausnummer 38 (ChristI Hans, Bachstraße 5), verkaufte dort die Gebäude und nahm die Gründe auf den Löwenhof mit. Die von Pfarrer Nikolaus Geiger durchwegs angewandte Bezeichnung „Löwenhof“, der früher „ein sehr guter Hof gewesen sei“, geht wohl auf die herzogliche Zeit zurück. Die wittelsbachischen Herzöge mit dem Löwen als Wappentier gaben vermutlich den Anstoß zur Namensgebung. Möglich ist, daß der bayerische Löwe als Symbolfigur auf dem Hause oder vor der Toreinfahrt postiert gewesen ist. Von diesem Hofe stammt auch das Grundstück für den Pestfriedhof, der um 1570 angelegt worden ist.
In den letzten hundert Jahren unterlag die Sölde einem steten Wechsel im Besitz. Von der Familie Schneiderbauer-Maier über Joseph Erl erkaufte sich imJahre 1928 der aus Sonderhofen, Lkr. Ochsenfurt stammende Landwirt Franz Kemmer den Hof. Dessen Sohn Georg Kemmer gab wegen Einheirat in den Gasthof „Zur Post“ den elterlichen Betrieb auf und verkaufte 1974 die Gebäude und das Hofgrundstück an den Nachbarn Josef Kerl, Kirchplatz 6. Die Ökonomie wird nicht mehr ausgeübt, Äcker und Wiesen sind an verschiedene Bauern des Dorfes verpachtet. Das Ende des mehr als tausend Jahre alten Hofes ist abzusehen. Der stolze Besitz mit den drei historischen Namen „Herzoghof“, „Löwenhof“, und „Hof bei der Kirche“ ist dem Verfall anheimgegangen.
Quellen:
Klaus Rose, „HA von Bayern, Teil Deggendorf 1971“, Seite 96.
Dr. Joseph Keim, „Straßkirchen, altbezeugte Höfe“ (SR Tagblatt vom 31. Mai 1963). Leo Krinner, „Ortsgeschichtliche Forschungsarbeit 1925“.
Pfarrarchiv Straßkirchen, (Pfarrer Geiger 1860).
Der Betbruderhaus-Hof – Hofbauer Johann, Haus-Nr. 7 (BlumenthaI 35)
Alte Urkunden wissen von einem Andre Lechner, Bürger zu Straubing, zu berichten, der wiederholt auch Stadtkämmerer war und 1466 in seinem Testament bestimmte, daß für einen Meßkaplan und sechs ehrbare Brüder und Handwerksgesellen in Straubing ein Heim zu bauen oder zu kaufen sei. Nach seinem Ableben wurde 1467 das bisher dem Kloster Niederaltaich gehörige Haus hinter der Jakobskirche in Straubing gekauft.
In die Fundation (Vermögen) aus diesem Testament kam aus der Hinterlassenschaft Lechners ein Hof in Straßkirchen, den er bereits 1464 für die Kaplanei und die Brüder gültpflichtig gemacht hatte. Lechner hatte diesen Hof 1443 dem Ritter Jakob von Degenberg zu Altnußberg abgekauft. Der Kauf umfaßte „den Hof unten am Ort, mit Etz (Weiderecht) und Dritteil in der Au, genannt auf dem Irlbach“. Hinzu kam der Zehent aus zwei Gütern zu Irlbach und einer Wiese. Im Dorfe Straßkirchen waren diesem Hofe als Abgabe zu reichen der Zehent aus einer Hube, die zum Hofe gehörte. Ferner waren zu reichen Gülten und Stiftspfennige von Erel Fleischmann, vom Dorfschmied, vom Wagner , vom Klärler, von einer Hofstatt mit halben Garten, von einer weiteren Hofstatt des Peter Fleischmann, von Kunz Niedermair und von Mertel Zobermair. Der Besitzstand dieses seinerzeit freien eigenen Hofes war also sehr umfangreich. Über den Zehent,der an die Kaplanei und das Bruderhaus in Straubing zu reichen war, steht im Straubinger Kaplaneiverzeichnis von 1552, daß er in gewöhnlichen Jahren über 22 Schaff allerlei Getreides bringe und der Kleinzehent so gerechnet werde, daß damit der Getreidezehent eingebracht werden kann. Demnach wurde dieser Kleinzehent nicht mehr in Naturalien, sondern in Geld verlangt, was ja auch sonst schon lange üblich war.
In der Güterbeschreibung des Landgerichts Straubing vom Jahre 1671 ist dieser Hof als 1/8 Erbrechtshof mit dem Hausnamen „Hochholzerhof“ verzeichnet. Melchior Schwaiger und Mathias Wallner als gesetzte Curatores Bonorurn (Vormünder über den auf die Gant gekommenen Erbrechtshof des Bartholornäus Englrams), verkauften am 5. August 1665 diesen Hof mitsamt den Zehent von zwei Gütern in Irlbach an Sebastian Hochholzer, ledig, um 500 fl. Als Käufer traten auf der Vater des Sebastian, Georg Hochholzer, und ein Simon Pesendorfer aus Ainbrach, letzterer wohl der zukünftige Schwiegervater des Sebastian Hochholzer. Der zum Landgericht Straubing gehörige Hochholzerhof, hat nach einer Beschreibung vom Jahre 1671 8 Roß, 1 Füllen, 6 Kühe, 9 Jungrinder , 6 Kälber, und zwei alte Schweine. Der Hof ist dem Betbruderhaus Straubing grundbar und hat dorthin Gült und Zehent zu leisten. Hochholzer schuldet dem Betbruderhaus noch 400 fl, die offenbar aus Laudemien herrühren.
Über die Rechte des Hofes hinsichtlich Etz und Anteil am Irlbach, sowie Zehent aus zwei Gütern zu Irlbach kam es zu einem längeren Streit mit der Hofmarksherrschaft von Irlbach, der 1667 von der Straubinger Regierung entschieden wurde. Ihr Spruch wurde 1672 vom kurfürstlichen Hofrat in höchster Instanz bestätigt, als der Bauer Sebastian Hochholzer erbrechtsweise auf des Bruderhauses Eigenhof zu Straßkirchen saß. Das Urteil besagte im wesentlichen folgendes: Für das Bruderhaus bzw. dessen Grunduntertan bleibt der Kaufbrief des Lechner von 1443 in Geltung. Der Hofmarksherr von Irlbach muß wegen der von ihm jahrelang aufgehobenen (verlangten) Nutzungen Entschädigung leisten, und die für die ausgepfändeten Rosse eingenommenen 12 Gulden wieder herausgeben. Der Bauer des Bruderhaushofes kann die Etz von Georgi (23. April) bis Margarethentag (10. Juni) bei Tag und Nacht mit vier Rossen oder erwachsenen Fohlen besuchen, muß aber die Rosse vorzeigen (Eigentumsnachweis) und darf sie nicht auswechseln, außer nach Verkauf oder
Verenden von Tieren, die er ersetzen kann. Damit kein anderer Weiderechtler beschwert werde, darf er seine Pferde nicht zusammenkoppeln. Zur Verhütung von Schäden kann er einen Hüter oder Hütbuben bestellen. Seinen ihm nach dem Kaufbrief des Lechner zustehenden Dritteil Heu kann er aufschöbern und heimfahren. Ebenso muß der Zehent aus den beiden Gütern zu Irlbach auch weiterhin in den Hof gegeben werden. Nach diesem Urteil mußte also der Bruderhaushof zwar die Aufsicht über die Weide in Irlbach anerkennen, seine Zehentrechte aber blieben erhalten.
Sebastian Hochholzer übergab in der nächsten Generation den Hof an seinen Sohn Friedrich. Dieser heiratete eine Maria, geb. Hölzl. Sie hat im Jahre 1725 an die Pfarrkirche Straßkirchen einen wertvollen goldenen Barockkelch gespendet. Der Kelch ist noch immer im Gebrauch. Der Name der Spenderin ist eingraphiert. Am 30. April 1739 heiratete die inzwischen verwitwete Maria Hochholzer den Bartholornäus Bergmair aus Schierlhof bei Oberschneiding. Bergmair hatte an Vieh 9 Kühe, 14 Lämmer, 12 Ferkel, 10 Gänse, 30 Enten, 3 Hendl. Als Blutzehent waren danach ein Ferkel, eine Gans und drei Enten zu geben.
In der weiteren Generationenfolge erscheint Blasius Bergmair, der im Jahre 1790 an Vieh 9 Kühe, 5 Lämmer, 11 Gänse, und 14 Hendl besaß. Er leistete als Blutzehent eine Gans und ein Hendl.
Der Erbnachfolger des Blasius, Johann Baptist Bergmair, übernahm den Besitz mit allen Zugehörungen 1817 von seinem Vater um 8800 fl. Die Laudemien von 660 fl waren an das Betbruderhaus in Straubing zu entrichten. Der Hof weist zu jener Zeit laut Liquidationsprotokoll als Gebäudestand Wohnhaus und Pferdestall unter einem Dache, zwei Städel, Kuhstall, sowie zwei Getreidekästen, Holzschupfe, Backofen, Schweineställe, zwei Brunnen und Hofraum aus. Klein- und Blutzehent waren auf den Grundzins fixiert und in Geld zu leisten. Der Großzehent war mit 28 Scheffel, 5 Mätzl, 6 Vierling, 6 Sechzehntel allerlei. Getreides jährlich festgesetzt. Die Kirchenabgabe mußte in Geld mit 6fl, 17 kr, und 5 hl entrichtet werden, genau so das Ordinärscharwerksgeld, das Jagdscharwerksgeld, und die Küchendienstabgabe (Hühner, Eier usw.) mit 10 fl,,9 kr, und 1 hl. An Sonderleistungen mußte der Hof an die Pfarrgemeinde jährlich drei Laib Brot, dem Mesner ein Laib Brot, und einen Straubinger Vierling Korn erbringen. An die Gutsherrschaft lrlbach leistete der Hof 25 Mäßeln Fahnenhaber, und alle sieben Jahre 15 kr Regensburger Pfennige, dem Ehehaftschmied jährlich 6 Straubinger Vierling Korn, und den drei Donauförchen (Förgen, Fährmännern) von lrlbach 8 Korn- und 8 Weizengarben.
Der Sohn Joseph Bergmair beerbte 1859 seinen Vater, wurde aber bald von einer heimtückischen Krankheit befallen, und starb im Alter von 36 Jahren. Seine Witwe heiratete 1873 in zweiter Ehe den Bauerssohn Joseph Hofbauer von See bei Altenbuch. Mit dieser Heirat kam Joseph Hofbauer in die Pfarrei seiner Ahnen zurück. Der erste erforschte Ahnherr
Johannes Hofbauer findet sich im Kirchenbuch der Pfarrei Straßkirchen bereits 1653. Er war Bauer in Makofen. Der nachfolgende Hoferbe Franz Seraph Hofbauer übernahm den Besitz im Jahre 1898. Für verdienstvolle Tätigkeiten in verschiedenen politischen und ständischen Gremien erhielt er 1929 den Titel „Ökonomierat“ zuerkannt.
Der jetzige Eigentümer Johann Clemens Hofbauer hat den Hof im Jahre 1957 übernommen. Mit seinem Sohne Hans-Leo Hofbauer setzt sich die Tradition dieses alten Bauerngeschlechtes fort.
Das ehemals freie eigene Hofgut des Ritters Jakob von Degenberg, später Betbruderhaushof, dann Hochholzerhof und Bergmairhof, jetzt Hofbauernhof, dürfte der familiengeschichtlich älteste Besitz im Dorfe sein. Seit mehr als dreihundert Jahren, seit 1665 nämlich, sitzen die Erben im mütterlichen Stamme in ununterbrochener Reihenfolge auf diesem Bauerngut.
Quellen:
Prof. Dr. Kainz, Aufharn, und Oberlehrerin Sophie Hofbauer, .Familienforschung Hofbauer von 1956″. Dr. Josef Keim, .Der Betbruderhaushof in Straßkirchen“, SR Tgbl. vom 18. April 1963. Liquidationsprotokoll vom 22. November 1820.
Einwohnerstand, Gemeindegebietsreform
Rund 80 Jahre nach der schrecklichen Pestilenz um 1570, die nur acht Einwohner am Leben ließ (siehe Abschnitt „Die Pest“), und sieben Jahre nach Ende des Dreißigjährigen Krieges, sind erste Vergleichszahlen über den Stand der Bevölkerung in Straßkirchen faßbar.
Für alle zur Pfarrei gehörigen Orte liegen aus jener Zeit die Seelenzahlen vor, für die Gemeinde erst ab 1813. Setzt man Seelenzahlen und Einwohnerzahlen in Relation zueinander, so ergibt sich für die Gemeinde etwa folgender Einwohnerstand:
Jahrgang | Einwohner der Gemeinde | Seelenzahl der Pfarrei |
1655 | 180 | 340 |
1726 | 365 | 689 |
1740 | 341 | 649 |
1744 | 255 | 476 |
1746 | 330 | 621 |
1771 | 334 | 646 |
1806 | 328 | 627 |
1813 | 383 | |
1830 | 484 | |
1875 | 697 | |
1900 | 960 | |
1925 | 999 | |
1939 | 1074 | |
1950 | 1885 | |
1975 | 1980 |
Eine Ausnahme in der sich ziemlich gleichbleibenden Bevölkerungsentwicklung macht das Jahr 1744. Dies dürfte auf die Flucht der männlichen Einwohner vor Rekrutierungen im Österreichischen Erbfolgekrieg zurückzuführen sein. Das Nachlassen der Bevölkerungszahlen um die Jahrhundertwende 1800 resultiert aus der Teilnahme einer Anzahl von Männern an den napoleonischen Kriegen, für die Bayern als Verbündeter Frankreichs Soldaten zu stellen hatte. Aus dem Bevölkerungsstand der letzten hundert Jahre sind zwei Epochen herauszulesen, die als Ursache für den rapiden Anstieg zu nennen sind. Zunächst haben die Eröffnung einer Post- und Eisenbahnstation um die Mitte des 19. Jahrhunderts vielen Menschen Arbeit und Existenz geboten und damit eine Seßhaftmachung bewirkt. Als weitere Ursache hat der Zweite Weltkrieg zwar 111 Tote und Vermißte gefordert, andererseits aber brachte die Vertreibung von deutschen Menschen aus ihrer angestammten Heimat einen Zugang von rd. 900 Personen.
Die Einwohnerstatistik zeigt deutlich, wie sich die Verhältnisse der drei Orte lrlbach, Schambach und Straßkirchen zueinander geändert haben. So hatte lrlbach im Jahre 1872 650 Einwohner gegenüber 1235 im Jahre 1950, Schambach 424 gegenüber 663, und Straßkirchen 575 gegenüber 1885. Das bedeutet einen Bevölkerungszuwachs in den letzten hundert Jahren von 90% in lrlbach, 55% in Schambach und 305% in Straßkirchen.
Verglichen mit den Nachbarorten war Straßkirchen schon immer die größere Siedlung, was auch sehr deutlich aus den Einnahmen der Pfarreien vom Jahre 1286 hervorgeht. Diese sind für Straßkirchen mit 8 marc, für Schambach mit 4 marc und für lrlbach mit 2 marc beziffert.
Die viel umstrittene große Gemeindegebietsreform trat am 1. Mai 1978 in Kraft. Sie kostete den Gemeinden lrlbach, Schambach, Paitzkofen, Grafling und Amselfing ihre mit großer Leidenschaftlichkeit verteidigte Eigenständigkeit. Der aus sechs Gemeinden gebildeten neuen Einheitsgemeinde Straßkirchen gehörten zunächst an :
Die ehemalige Gemeinde Straßkirchen mit den Orten Straßkirchen, Haidhof, Haberkofen, Oedhof und Niederast,
die ehemalige Gemeinde lrlbach, umfassend den Ort lrlbach, die ehemalige Gemeinde Schambach mit dem Ort Schambach und der Einöde Ackerhof, die ehemalige Gemeinde Paitzkofen mit den Orten Paitzkofen, Stetten, Putzenhofen und Makofen.
Von der ehemaligen Gemeinde Grafling wurden die Orte Gänsdorf, Seehof und ThaI, von der ehemaligen Gemeinde Amselfing die Orte Entau und Sophienhof einverleibt.
Die Gemeindegebietsreform brachte der Einheitsgemeinde Straßkirchen, die vordem 1960 Einwohner zählte, einen Zuwachs von Irlbach mit 1041, Schambach mit 483, Paitzkofen mit 282, Gänsdorf, Seehof, ThaI mit 79 und Entau, Sophienhof mit 87 Einwohnern. Das ergibt eine Gesamteinwohnerzahl von 3932 Personen. Die Gemeinde Paitzkofen trat bereits zwei Jahre früher, am 1. Januar 1976, der Einheitsgemeinde Straßkirchen freiwillig bei, während die übrigen Gemeinden und Orte sich dem Gesetzeszwang beugten und am 1. Mai 1978 folgten. Die Gemeinde lrlbach wehrte sich am verbissensten gegen die Einverleibung. Der Anschluß wurde jedoch termingerecht vollzogen. Zwar wäre der Beitritt zu einer Verwaltungsgemeinschaft Straßkirchen von Irlbach akzeptiert worden, nicht aber die Auflösung der Gemeinde. Straßkirchen jedoch forderte die Einheitsgemeinde. Ihrer Ansicht nach sei die Verflechtung beider Gemeinden mit Schulverband. Abwassersystem, Bauhof usw. so weit fortgeschritten, daß nur eine Einheitsgemeinde einen reibungslosen Geschäftsablauf gewährleisten könne.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 12. April 1978 gab dem Begehren von Straßkirchen recht. Irlbach aber fand sich mit seiner Auflösung nicht ab und reichte beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München Popularklage ein. Das am 3. November 1983 ergangene Urteil stellte die Verfassungswidrigkeit der Eingemeindung nach Straßkirchen fest und gab Irlbach seine Gemeindehoheit wieder. Die Orte Entau und Sophienhof schieden ebenfalls von Straßkirchen und gehören vorstehendem Urteil gemäß in Zukunft zur Gemeinde Irlbach. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof unter Vorsitz von Präsident Hans Domke folgte in seiner Urteilsbegründung im wesentlichen dem Klagevorbringen Irlbachs. Der Normgeber, also das Bayerische Staatsministerium des Innem, vertreten durch die Regierung von Niederbayern, „habe die Verpflichtung verletzt, den Kernbereich der Selbstverwaltung zu wahren. Es lasse sich nicht feststellen, daß die zweifellos auch für eine Eingemeindung sprechenden Gründe des öffentlichen Wohls stärker wiegen, als die Gründe, die für die Erhaltung der selbständigen Gemeinde Irlbach sprechen“. Dieses Urteil löste in Straßkirchen Verwunderung und Überraschung aus. Die Gemeinde- und Bürgermeisterwahlen 1978 waren längst vorüber. Mehr als fünf Jahre lang hatten die neu gewählten Gemeindevertreter aus allen eingemeindeten Orten ihres Amtes gewaltet, und ein allmähliches gedeihliches Zusammenleben praktiziert. Niemand rechnete mehr mit einer Wende. Die Stimmung in der Bevölkerung hatte sich beruhigt und mit dem Gebilde der „Einheitsgemeinde Straßkirchen“ abgefunden.
Während man in lrlbach in Jubel ausbrach und die Glocken der Freiheit läutete, berieten die Straßkirchener die Einleitung weiterer Maßnahmen. Ein in Fachkreisen renommierter Rechtsanwalt wurde mit diesem Fall beauftragt und Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes beim höchsten deutschen Gericht, dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, eingelegt. Mit Urteil vom 15. Januar 1985 verwarfen die Richter in Karlsruhe jedoch das Begehren von Straßkirchen mit der Begründung, daß hier nicht das Bundesverfassungsgericht zuständig sei, sondern der Verfassungsgerichtshof in München, weil alle Maßnahmen der Gebietsreform auf Landes- und nicht auf Bundesgesetz beruhen. Dieses aber habe sein Urteil bereits gefällt und damit seien alle Rechtsmittel ausgeschöpft.
Im Februar 1985 ging beiden Gemeinden ein Entwurf des Bayerischen Staatsministeriums des lnnern zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zu. lm Anhörungsverfahren sprachen sich sowohl Straßkirchen, als auch Irlbach gegen diesen Entwurf aus, was aber kein Gehör fand. Seit 1. Januar 1986 besteht nun die Verwaltungsgemeinschaft für Straßkirchen und Irlbach mit dem Sitz im Rathaus Straßkirchen. Die damit erforderlich werdende Trennung der beiden Gemeindekassen und die in mehr als fünf Jahren aufgelaufene Aufrechnung aus Kanalbau mit Pumpstation und Kläranlage, Sportstätten- und Straßenbau, eine millionenschwere unbewältigte Vergangenheit der beiden Gemeinden, wird noch für eine jahrelange Erhitzung der Gemüter sorgen.
Die Geschichte lehrt, daß jeder Veränderung im Bestand einer Gemeinde von heftigen Geburtswehen begleitet ist. Die Zeit aber hilft Wunden heilen. Es gilt, das wertvolle geschichtliche Erbe zu bewahren und zu erhalten. Das kann unabhängig von der politischen Zugehörigkeit geschehen.
Die Einheitsgemeinde Straßkirchen weist nach der Ausgemeindung von Irlbach und den beiden Orten Entau und Sophienhof nunmehr eine Gesamtfläche von 3837,39 ha (38,37 qkm) aus.
Davon sind:
Landwirtschaftliche Fläche: | 3389,23 ha |
Waldfläche | 127,98 ha |
Wasserfläche | 69,26 ha |
Verkehrsfläche | 106,86ha |
Erholungsfläche | 12,63ha |
Gebäude-,Hof- und Gartenfläche | 125,11ha |
Betriebsfläche | 2,56ha |
Flächen anderer Nutzung: | 3,76ha |
Angesichts des leidenschaftlichen Wirbels um die große Gemeindegebietsreform vom Jahre 1978 wird fast vergessen, daß Straßkirchen in der neueren Zeit eine weitere Gebietsreform hinter sich gebracht hat. Auf Ersuchen des Landratsamtes Straubing verfügte die amerikanische Militärregierung mit Wirkung vom 1. Januar 1946 die Eingemeindung von Haberkofen, Oedhof und Niederast aus der Gemeinde Niederharthausen in die Gemeinde Straßkirchen. Dagegen aber protestierte die nun in ihrer Existenz gefährdete Gemeinde Niederharthausen, und nach einigen Monaten wurde die Rückgemeindung nach Niederharthausen verfügt. Die Ortssprecher von Haberkofen, Oedhof und Niederast wandten sich daraufhin mit Eingaben und Beschwerden an das Bayerische Staatsministerium des Innern und legten Pläne vor, in denen die schlechte Verbindung und das geographische Mißverhältnis zur Gemeinde Niederharthausen klar herausgestellt waren. Auf Weisung des Innenministers erließ sodann die Regierung von Niederbayern-Oberpfalz in Regensburg am 9. Februar 1949 eine Entschließung, gemäß welcher „einem dringenden Bedürfnis folgend, die Orte Haberkofen, Oedhof und Niederast ab 1. April 1949 endgültig in die politische Gemeinde Straßkirchen einverleibt werden “ .Der Bevölkerungszuwachs dieser Eingemeindung betrug 184 Personen, pendelte aber bis zum
Jahre 1960 bei 98 alteingesessenen Einwohnern ein. Die in der Kriegs- und Vertreibungszeit in diese Orte zugewanderten Personen zogen auf der Suche nach einem Arbeitsplatz nach und nach alle wieder weg.
Quellen:
Reinhard Kaiser, Geschäfsstellenleiter, Straßkirchen, Hans Lenz, Verwaltungsangestellter, Straßkirchen, Gemeindearchiv Straßkirchen.
Von der Dorfschaft zur Gemeinde
Die Nachbarschaft der Bauern im Dorf in ihrem ursprünglichen, heute vergessenen Sinn als kommunale Organisation hat Dr. Kramer in mühseliger Auswertung jahrhundertealter Akten als die rechtstragende Gemeinschaft der Bauern im Dorf neu entdeckt.
Das richtige Verständnis der alten Dorfgemeinde, wie sie früher einmal jahrhundertelang bestanden hat, wird damit möglich.
Eine „Nachbarschaft“ stellt die Urform für eine Dorfschaft (Gemeinde) dar. Die „Nachbarn“, das sind alle selbständigen Bauern, umfassen den Personenkreis, aus dem alle Jahre die zur Erledigung von Gemeinschaftsangelegenheiten notwendigen Männer, das sind Richter, Dorfmeister oder Bauernmeister (Dorfvorsteher) und die Vierer, Fünfer, Sechser usw. (Ratsmitglieder) je nach Größe des Dorfes berufen wurden. Sie vollzogen die bestehenden Gesetze, übten Dorfrechte aus und trugen besondere Verantwortung bei Feindeinfall und Katastrophen. Im Rhythmus alljährlich wiederkehrender Ereignisse hielten sie Gerichtssitzungen und Gemeindeversammlungen für die Dorfschaft ab, ordneten Flurumgänge an, und versteigerten Gemeindeland an die Meistbietenden. Nachbarschaftshilfe bei Feuer oder Hochwasser, bei volkswirtschaftlichen Schwiergkeiten des einzelnen, wie sie die Volkskunde auch heute noch im Dorfe beobachten kann, deuten das persönliche Verhältnis zwischen den Dorfnachbarn von einst an, da überlieferte Sitte Zeugnis vergangenen Lebens ablegt. Altbayern galt nach Dr. Kramer als ausgesprochenes „Nachbarschaftsland“ und hatte auf der Basis der Nachbarschaft auch Verbindungen über die Landesgrenzen hinweg mit anderen Ländern und Volkschaften.
Das Wort „Gmain“ oder „Gemain“ ist nicht die einzige altherkömmliche Bezeichnung für die bayerische Dorfgemeinde. Es finden sich auch Ausdrücke wie „eine ganze Dorffschaft“, eine „Bauernschaft“ oder „gemeine Nachbarschaft“ (Zimmermann, Seite 44). Als spätere Frühform der Gemeinde führte Herzog Ludwig der Reiche von Bayern-Landshut 1464 die Haupt- und Obmannschaften ein, um das flache Land zum Zwecke des militärischen Aufgebots und der Steuererhebung, aber auch als Leistung für die Einstellung von öffentlichen Arbeiten (Scharwerk) gleichmäßig in kleinste Bezirke einzuteilen. Beim Gericht Natternberg hat sich eine Einteilung aus dem Jahre 1464 erhalten, die zwölf Hauptmannschaften ausweist. Ursprünglich waren nur alte Ministerialensitze, darunter auch Straßkirchen, zu Obmannschaften bestimmt, während später fast jedes Dorf, das einigermaßen über die entsprechende Einwohnerzahl verfügte, zur Obmannschaft erhoben wurde. Dabei spielte sicher auch die gegebene Entfernung der einzelnen Dörfer zueinander eine Rolle. Zur Hauptmannschaft, später Obmannschaft, von Straßkirchen gehörten bei ihrer Gründung die Orte Haberkofen, Putzenhofen, Makofen und Gänsdorf. Viele Umstellungen und Neugliederungen sind in der Folgezeit zu verzeichnen. 1599 gehörten zur Hauptmannschaft Straßkirchen die Orte Straßkirchen, Häberskhofen, Ödthof, Niderastn, Niederharthausen, Purckhstal und Lindhof (Freundorfer, Seite 134, 200).
Das Beisammenwohnen mit Haus und Hof, mit Grund und Boden in einer Ortschaft bedingte ein enges Gemeinschaftsleben. Diese Lebenseinheit der einzelnen Bauernanwesen war umso geschlossener, je mehr gemeinsame Interessen und Berührungspunkte es unter ihnen gab. Neben dem Flurzwang im Zeitalter der Dreifelderwirtschaft und des Weidewesens war es vor allem das Vorhandensein kleinerer oder größerer Nutzungsrechte am Gemeindevermögen. Unter dem Begriff der „Gemainsgerechtigkeiten“ waren die Rechte an Wald und Wies und Waid, Holzschlag, Weg-, Steg- und Fahrtrechten und -pflichten, die Benützung des Gemeindebrunnens und vieles mehr zusammengefaßt. Die Ausübung dieser Rechte war genauen Regeln unterworfen und für jeden Bauern gesondert festgesetzt. Ihre innere Ordnung durch eine mäßige Strafgewalt zu sichern, war die Gemeinde befugt. Im übrigen stand der Gemain bei vermeintlichen Verletzungen ihrer Rechte, Ordnung und Gewohnheiten, das Mittel der Anzeige beim Hofmarks- oder Landgericht und damit die staatliche Zwangsgewalt zur Verfügung (Zimmermann Seite 59f).
Die Abhaltung mehr oder weniger förmlicher Gemeindeversammlungen, auch kurz „die Gmain“ genannt, ist in zahlreichen Quellen überliefert. Schon vor Erlaß der Landes-und Polizeiordnung 1616 sind solche Zusammenkünfte belegt. Sie sind vermutlich aus dem Landrechtsbuch Kaiser Ludwig des Bayern von 1346 erwachsen. Wesentlich für die Folgezeit ist, daß die oben genannte Verordnung von 1616, die aus wilder Wurzel wuchernden eigenmächtigen örtlichen Zusammenkünfte und Zusammenläufe der Bauern nunmehr in geregelte Form gebracht, also keineswegs grundsätzlich verboten hat. Die Vierer oder Obleut traten dabei als Versammlungsleiter auf (Zimmermann Seite 66). Über die Tätigkeit und Zuständigkeit der Dorfvierer, Obmänner und Hauptleute liegen ebenfalls Nachrichten vor. Jeder von ihnen habe allen vorangegangenen „Conträcten“ (Vertragsabschlüssen) beizuwohnen, den „Peenfall aufzusetzen“ (polizeiliche Strafbestimmungen zu erlassen bzw. konkrete Fälle zu bestrafen), die Parteien vor Gericht zu „erfordern “ , die Verbecher zu arretieren und zu “ befenckhnussen “ (gefangen zu halten), in Summa alles dasjenige zu vollziehen, “ was ihnen von der Obrigkeit anbevolchen worden“ (Zimmermann, S. 71 ).
Die Gemeinde als politische Körperschaft entstand erst in jüngerer Zeit. Den ersten Ansatz hierzu brachte das Gemeindeedikt vom 24. September 1808. Die Einrichtung dieser neuen Gemeindeform war von großen Schwierigkeiten begleitet, da es in zahlreichen Fällen zu Überschneidungen von Gerichtsbefugnissen und administrativen Zuständigkeiten kam, wenn bestimmt wurde, daß die zu bildenden neuen Gemeinden mit den Steuerdistrikten übereinstimmen sollten. Auf Grund der gemachten Erfahrungen kam es am 17. Mai 1818 zu einem geänderten Gemeindebildungsedikt, welches auch die Befugnis für die Gemeindeangehörigen enthielt, ihre Vertretungsorgane durch Wahl selbst zu bestimmen. Die Einsetzung der Dorfvorsteher und des Gemeindeausschusses gehörte damit der Vergangenheit an. Die politische Gemeinde war geboren.
Die alte Dorfschaft hatte ihren Dorf- oder Bauernmeister, und in deren Nachfolge den Obmann und Hauptmann. Später kam dem ersten Mann im Dorfe die Bezeichnung
„Gemeindevorsteher“ zu, die sich am 1. Januar 1870 wiederum wandelte und nun „Bürgermeister“ lautet. Im Archivmaterial der Gemeinde können ab 1838 die Gemeindevorsteher und Bürgermeister namentlich festgestellt werden.
Es sind dies :
1838 bis 1847 | Bergmair Johann | BlumenthaI 35 |
1847 bis 1852 | Aigner Michael | Bachstraße 5 |
1852 bis 1856 | Kehl J oseph | BlumenthaI 29 |
1856 bis 1860 | Gerl Michael | Bergweg 3 |
1860 bis 1868 | Markl Lorenz | BlumenthaI 21 |
1880 bis 1884 | Erndl Joseph | Straubinger Straße 12 |
1884 bis 1893 | Brunner Joseph | Irlbacher Straße 33 |
1893 bis 1899 | Six Xaver | Bahnhofstraße 8 |
1899 bis 1914 | Rohrmaier Franz | Lindenstraße 52 |
1914 bis 1919 | Krinner Alfons | Straubinger Straße 12 |
1919 bis 1923 | Schlecht Joseph | Lindenstraße 3 |
1923 bis 1933 | Rohrmeier Josef | Lindenstraße 50 |
1933 bis 1935 | Obermeier Max | Straubinger Str.24 |
1935 bis 1945 | Rohrmeier Josef | Lindenstraße 50 |
1945 bis 1972 | Altschäffl Johann | Lindenstraße 29 |
ab 1972 | Weinzierl Xaver | Irlbacher Straße 7 |
Eine wichtige Neuerung brachte die Regelung des Personenstandswesens auf staatlicher Ebene ab 1. Januar 1876. Es mußten alle Personenstandsmitteilungen wie Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle der Gemeinde angezeigt werden. Der Begriff „Standesamt“ datiert aus diese Zeit. Der erste Bürgermeister ist in der Regel kraft Gesetzes auch Standesbeamter seiner Gemeinde. Vor 1876 wurden Personenstandsveränderungen nur bei den kirchlichen Stellen (Pfarrämtern) beurkundet.
Mit Zustimmung der Regierung von Niederbayern in Landshut hat die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns mit Schreiben vom 9. Juni 1976 der Gemeinde Straßkirchen die Führung eines eigenen Gemeindewappens genehmigt. Den Entwurf hierzu fertigte der Heraldiker Max Reinhart aus Passau. Das neue Wappen entspricht zwar nicht ganz den Vorstellungen des Gemeinderates, weil die Hinzunahme des weißblauen Rautenwappens erwünscht gewesen wäre. Dieser Vorschlag fand jedoch höheren Orts keine Billigung.
Das Wappen ist wie folgt beschrieben:
„In Rot ein silberner Schrägbalken, überdeckt von einer silbernen Kirche mit Spitzturm“. Der bereits gebräuchlichen Gemeindefarben weiß und rot wurde damit Rechnung getragen. Der Wappeninhalt ist wie folgt begründet: „Bei Straßkirchen handelt es sich um einen alten Straßenort an der Fernhandelsstraße entlang der Donau. Um diese besondere Lage des Ortes und gleichzeitig auch den Gemeindenamen darzustellen, wurde als Symbol für das Ortsnamensbestimmungswort „Straß“ der silberne Schrägbalken gewählt. Das Kirchengebäude symbolisiert das Grundwort des Namens „kirchen „.
Zugleich mit der Wappenverleihung sollte die Gemeinde Straßkirchen zum Markt erhoben werden. Die Bayerische Staatsregierung lehnte einen entsprechenden Antrag jedoch mit der Begründung ab, „daß die Stadt- und Markterhebungen im letzten Jahrzehnt einen zu großen Umfang angenommen hätten, so daß von ungesunden Auswüchsen gesprochen werden müsse. Die Flut solcher Anträge sei daher einzudämmen und auf ein normales Maß zurückzuführen“. Der Antrag Straßkirchen verfiel der Ablehnung.
Quellen;
Dr. Fritz Zimmermann, .Die Rechtsnatur der altbayerischen Dorfgemeinde“.
Dr. Karl-Sigismund Kramer, .Die Nachbarschaft als bäuerliche Gemeinschaft 1957″. Klaus Rode, .HAB 1971″ S. 100f.
Wolfgang Freundorfer, .HAB 1974″, S. 134,200.
Leo Krinner, .Forschungsarbeit 1925″.
Gemeindearchiv Straßkirchen.
Bauliche Entwicklung
Das Dorfbild vom alten Straßkirchen gibt es nicht mehr. Spätestens nach Ende des Ersten Weltkrieges, verstärkt aber nach dem Zweiten Weltkriege, hat es sich entscheidend gewandelt.
Das Dorfbild vom alten Straßkirchen gibt es nicht mehr. Spätestens nach Ende des Ersten Weltkrieges, verstärkt aber nach dem Zweiten Weltkriege, hat es sich entscheidend gewandelt. Wo ehemals das Spritzenhäusl für die Feuerwehr stand, präsentieren sich heute Rathaus und Feuerwehr-Gerätehaus. Die zwei Weiher am Bachlauf bei der Bundesstraße, wo an heißen Sommertagen die Pferde zum Tränken und Baden geführt wurden, sind im Zuge der verschiedenen Bachregulierungen verschwunden.
Die hölzerne Dorfbrücke ist bei Straßenerweiterungsarbeiten bereits zweimal durch eine Betonbrücke ersetzt worden. Der schön gepflegte tausend Jahre alte Friedhof bei der Pfarrkirche und das Kriegerdenkmal vor dem Gasthaus „Zur Post“ mußten 1953 dem rapide ansteigenden Verkehr genau so weichen wie das alte Wax-Anwesen gegenüber dem Gasthof „Zur Sonne“.Die altehrwürdige Schul-und Mesnersölde, einst das Bildungszentrum des Dorfes, verfiel 1970 dem Abbruch. Sie mußte einer Freibadeanlage mit Kinderspielplatz weichen.Den Platz beim ehemaligen Dorfkramer Johann Englrambeanspruchte 1957 die Volksbank, und das als Schmuckkästchen geltende hölzerne Wohngebäude des Landwirts Josef Kuchler erstand 1964 die Kreissparkasse, um an seiner Stelle ein Bankhaus zu errichten. Die alte Post von 1847 an der Irlbacher Straße verschwand 1977 und mußte Platz für Autoparker schaffen. Straßkirchen hat im letzten halben Jahrhundert ein neues Gesicht erhalten.
Nachfolgend werden die einschneidendsten Neuerungen noch einmal in das Gedächtnis zurückgerufen :
Der Siegeszug des elektrischen Stromes erfaßte Straßkirchen unmittelbar nach Ende des Ersten Weltkrieges. Im Jahre 1920 nahm die Gemeinde ein Darlehen von 130000 Mark auf, um die Elektrifizierung des Dorfes finanzieren zu können. Der Zinsfuß lag bei viereinhalb Prozent, die Tilgungsfrist betrug 52 Jahre. Zins und Tilgung sollten durch erhöhte Gemeindeumlagen aufgebracht werden. Die Schlußrechnungssumme des Stromversorgungsverbandes, ursprünglich mit 130000 Mark veranschlagt, lag nach Fertigstellung des Vorhabens im Herbst 1921 infolge steter Preissteigerungen jedoch bei 260000 Mark. Die Gemeinde drohte mit einem Skandal in der Öffentlichkeit, wenn keine Revision dieser überhöhten Forderung erfolge. Die zunächst in Trab, dann aber in Galopp kommende Geldentwertung (Inflation) kam den auf Hinauszögern der Zahlung bedachten Schuldnern schnell entgegen und zerstäubte die Forderung alsbald in ein Nichts. Was waren schon 260000 Mark, wenn eine Semmel eine Milliarde Mark kostete.
Altbürgermeister Josef Schlecht, 1962 im 98. Lebensjahre gestorben, erzählte zur Elektrifizierung in Straßkirchen:
„Dies war eine schlimme Zeit, denn der Erste Weltkrieg war gerade zu Ende gegangen und die Not war groß. Einerseits wollte man den mit der Elektrifizierung verbundenen Fortschritt, andererseits aber hatten alle Angst vor der großen Schuldenlast und der 52 Jahre andauernden Fron durch Zins und Tilgung. Im Gemeinderat ergab sich bei der Abstimmung zu diesem Vorhaben Stimmengleichheit. Ich selbst stimmte dafür und das gab den Ausschlag. Nach der damals gültigen Gemeindeordnung zählte bei Stimmenparität die Stimme des Bürgermeisters doppelt. Die Entscheidung für eine Elektrifizierung war gefallen. In der darauffolgenden Nacht hat man mir dafür die Fenster meines Hauses eingeworfen“. Welch unbeschreiblichen Jubel die Inbetriebnahme des elektrischen Lichts in die Häuser und Familien brachte, kann die an Straßenbeleuchtung, Neonlicht, Discogeflimmer und Laserstrahlen gewohnte Welt von heute kaum ermessen. Eltern und Kinder sprangen singend und jubilierend von Zimmer zu Zimmer , um die Lichtschalter auszuprobieren und das Wunder einer neuen Zeit zu bestaunen. Die düstere Petroleumlampe und die stinkende Karbidlampe gehörten der Vergangenheit an.
1927 ließen die Gemeindeväter die erste öffentliche Kinderbadeanlage einrichten. Sie hatte ihren Standort fünfzig Meter bachaufwärts bei der Brunnermühle, Mühlweg 6.
(Repro Bugl, 1981)
(Foto Bugl, 1984)
Der Mühlbach war an dieser Stelle acht Meter breit und 80 Zentimeter tief. Über den Bach baute man einen drei Meter hohen und zehn mal zehn Meter breiten Bretterverschlag, der in der Mitte durch eine Trennwand geteilt war. Die Bachsohle legte man ebenfalls mit Brettern aus. Auf der linken Seite der Trennwand badeten die Mädchen, auf der rechten die Buben. Nach oben hatte dieses Badehaus freie Sicht. Das reizte die Buben zu kecken Taten. Sie kletterten an der Bretterwand hoch und riskierten immer wieder einen Blick auf die Mädchenseite. Badeanzüge waren zu jener Zeit noch ein entbehrliches Relikt. Ein Dreieckstuch oder eine gestutzte Hose erfüllten in gewisser Weise auch ihren Zweck. Als der Hochw. Herr Pfarrer Josef Schraml von diesem freiheitlichen Treiben erfuhr, ließ er gegen die Väter dieses Bades im allgemeinen und gegen die bösen Buben im besonderen bei der Sonntagspredigt ein kräftiges Donnerwetter los, das die Ausdrücke „Sodom und Gomorrha“ beinhaltete. Auch sonst gab es laufend Unzuträglichkeiten.
Der Mühlenbesitzer Johann Brunner war zur Erhebung einer Gebühr von fünf Pfennig bei den kleinen und zehn Pfennig bei den großen Kindern berechtigt. Wenn aber der Brunner zum Kassieren kam, tauchten Buben wie Mädchen nach unten weg und drückten sich vor der Badegebühr. Nach diesen unerfreulichen Vorkommnissen mußten die Gemeindeväter das erste öffentliche Straßkirchener Bad als gescheitert ansehen und schließen. Dem Mühlenbesitzer Brunner überließ man als Entschädigung für entgangenes Badeentgelt die verwaiste Bretterbude. Ein zweiter Anlauf im Jahr 1960 schlug ebenfalls fehl. Man wollte auf der ehemaligen Schulwiese zwischen Bach und Berghang einen Weiher in der Größe 15 x 30 Meter ausheben. Jedoch drang kurz nach Beginn der Aushubarbeiten das Grundwasser derart massiv hervor, daß die Arbeiten eingestellt werden mußten. Erst 1967 entstand ein Badebecken im Ausmaß von 8 x 20 Meter, das mit einer Umsetzanlage ausgestattet ist. Es bietet im beschränkten Umfange auch für die Erwachsenen Badefreuden. Der Andrang an heißen Tagen ist enorm.
Der private Wohnungsbau mit großzügiger staatlicher Förderung setzte unmittelbar nach der Währungsreform vom 21. Juni 1948 in großem Umfange ein. Das erste Vorhaben mit sieben Eigenheimen entstand 1950 an der Frühlingstraße. Die Gemeinde hatte hierzu durch Erbbaurechtsvertrag den Baugrund zur Verfügung gestellt. 1952 schafften sich acht Familien an der Rosenstraße ihr eigenes Heim. Von 1952 bis 1956 legten 42 Familien Hand mit an, um sich auf dem Platze des ehemaligen Ziegelwerkes Josef Baier (Ringstraße, Steinweg) ein Wohnhaus zu bauen. Im gleichen Zeitraum bauten am Sandweg acht Familien ein Eigenheim. Die Besiedelung des ehemaligen Ackergrundstückes Pranz Kerl (Kirchplatz 6) mit 35 Wohnbauten erfolgte in den Jahren von 1954 bis 1960.
An der Sudeten- und Schlesischen Straße liefen die Bauarbeiten für 19 Eigenheime im Zeitraum von 1955 bis 1960 an, während die Siedlung am Weiherwinkel ihren Ursprung in den Jahren von 1955 bis 1965 hat. Insgesamt 25 neue Wohnhausbauten entstanden von 1960 bis 1980 auf dem Ackergrundstück Alfred Brunner (Bahnhofstraße 5) an der lrlbacher Straße. Ab 1973 hat die Gemeinde aus dem Besitze des ehemaligen Gerlhofes (Lindenstraße 35) zwei Baugebiete ausgewiesen, die 125 Bauparzellen enthalten. 90% dieser Parzellen sind bereits voll erschlossen und größtenteils bebaut. Aus dem gleichen Besitz kommen weitere 58 Parzellen beim Wasserwerk. Im Bereich der nicht bebaufähigen Hochspannungsleitungen wird ein Kinderspielplatz von 1 ha Größe angelegt. Ein weiteres Gebiet mit 29 Bauplätzen, das seit 1979 verfügbar ist, stammt aus dem Besitze von Hans Peter Christl (Passauer Straße 7). Es liegt an der Paitzkofner Straße und ist zum großen Teil bereits bebaut. Der Hausnummernstand des Dorfes Straßkirchen, der 1945 bei 183 Besitzungen lag, hat sich seit 1950 fast verdreifacht.
Im Jahre 1936 erhielt die Bahnhofstraße eine Pflasterdecke und anstelle der offenen Gräben zu beiden Seiten Gehsteige, was zu jener Zeit ein kleines Weltwunder bedeutete. Zum ersten Male konnte man in einem Bauerndorf promenieren, wie in der Stadt. Bisher war die Bahnhofstraße wegen ihres morastigen und verwahrlosten Zustandes wahrlich keine Zierde. Die Güteranfuhr landwirtschaftlicher Produkte aus einem großen Einzugsgebiet hinterließ deutliche Spuren.
Die Tiefbaufirma Josef Bergmaier aus Straubing beim Kanalbau im Herbst 1965 – Die Arbeiten beim Durchstich durch den Wisenbahnviadukt an der Irlbacher Straße gestalteten sich sehr schwierig.
(Foto Bugl)
Dazu schwelte ein jahrzehntelanger Streit zwischen Gemeinde und Eisenbahnverwaltung wegen der Unterhaltung dieser Straße. Der Zweite Weltkrieg und die große Not der Nachkriegszeit stoppten jedoch in der Folge gleiche Vorhaben. Erst im Jahre 1950 setzte der organisierte Ausbau der Dorfstraßen ein. Die Auftragung einer Teerschicht war dabei selbstverständliche Norm. Hand in Hand mit dem Straßenbau ging die Anlegung von Gehsteigen an den klassifizierten Straßen. Bis auf wenige Ausnahmen ist das Straßennetz des inneren und äußeren Dorfbereiches fertiggestellt.
Großprojekte wie der Bau einer Abwasseranlage und die Schaffung einer zentralen Wasserversorgungseinrichtung bedrängten seit 1960 die Gemeinde. Landratsamt, Wasserwirtschaftsamt und Gesundheitsamt übten einen massiven Druck aus. Verschiedene Trinkwasseruntersuchungen bei Hausbrunnen ergaben immer ungünstigere Werte und führten laufend zu Beanstandungen. Jedes Haus hatte seine eigene Sickergrube und gleich daneben den Hausbrunnen. Die Gefahr einer Grundwasserverseuchung war nicht auszuschließen. Anfang der sechziger Jahre verhängten Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt ein Bauverbot für Wohnhausneubauten, um energisch zum Bau einer Abwasseranlage anzuhalten. Wegen der akuten Trinkwassergefährdung im westlichen Bereich war beabsichtigt, als ersten Bauabschnitt die Straubinger Straße mit allen Nebenstraßen zu kanalisieren. Jedoch hielt der Staat beim Baubeginn im Jahre 1963 mit seinen Zuschüssen zurück, weshalb der etwas kleinere Bereich zwischen Paitzkofener- und Altenbucher Straße zuerst in Angriff genommen wurde.
Ein zweiter Bauabschnitt 1965/66 umfaßte die Straubinger-, Passauer-, Irlbacher- und Ringstraße mit allen anliegenden Nebenstraßen. In weiteren Bauabschnitten folgten in den siebziger Jahren das untere Dorf, die Lindenstraße mit Anschluß der neuen Siedlung im Westen, und ein Verbindungkanal zur Nachbargemeinde Irlbach mit dem Ziel, eine gemeinsame Kläranlage zu bauen. Standort-, Grundstücks-, und Kostenverteilungsfragen waren jahrelang heiße Eisen im Straßkirchener und lrlbacher Gemeinderat. Erst die Gemeindegebietsreform mit nur mehr einem Gremium als Bauherr, schaffte die Voraussetzung für den Beginn. Als Standort für das Klärwerk kauften beide Gemeinden ein drei Tagwerk großes Ackergrundstück unmittelbar an der Landkreisgrenze gegen Deggendorf, zwischen lrlbach und Wischlburg an.
Im Januar 1980 erfolgte der erste Spatenstich durch Bürgermeister Xaver Weinzierl. Nach fast zweijähriger Bauzeit konnte das Werk im Oktober 1981 vollendet werden. Die Pumpstation bei der Donaustraße in Irlbach befördert das ankommende Schmutzwasser beider Gemeinden über eine 18 Meter hoch ansteigende Druckleitung in die Kläranlage. Das vollbiologische Werk ist auf 12000 Einwohner taxiert, wobei für Straßkirchen 5000, für Irlbach 2000, und für die Schloßbrauerei Irlbach ebenfalls 5000 gerechnet sind. Für die Planung und Bauleitung dieser weitgehend automatisierten und nach modernsten Gesichtspunkten im Sinn des Umweltschutzes und Abwasser-Abgabengesetzes mit einem Reinigungsgrad von 98% arbeitenden Anlage zeichnet die Elektroberatung Bayern in Regensburg verantwortlich. Die Ausführung der Bauarbeiten oblag der Firma Bachl aus Deching. Den maschinellen Teil richtete die Kläranlagenfirma Schreiber aus Langenhagen ein. Pfarrer Heinrich Grillmeier von lrlbach erteilte der Anlage am 27. Mai 1983 den kirchlichen Segen. Die Kosten für Kläranlage und Pumpstation betrugen 3556000,- DM. Durch Zuschüsse und Darlehen konnten rd. zwei Millionen abgedeckt werden. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme läßt endlich den Abschluß dieser viele Millionen Mark verschlingenden Großbaumaßnahme hoffen. Sie hat die Kommune und die Bürger gleichermaßen schwer belastet.
Im Jahre 1962 wurde der „Zweckverband zur Wasserversorgung der Irlbachgruppe“ aus der Taufe gehoben. Ihm gehören die Gemeinden Aiterhofen, Amselfing, Geltolfing, lrlbach, Niederharthausen, Niederschneiding, Paitzkofen, Schambach und Straßkirchen an. Die Gemeinde Grafling sollte ebenfalls in diesen Zweckberband integriert werden,
verweigerte aber aus Kostengründen die Zusage. Die Geologen des Landesamtes für Wasserschutz und Gewässerkunde aus München ermittelten bei Versuchsbohrungen, daß in der westlichen Gemeindeflur im sogenannten „Astner Loch“ in ca. 15 Meter Tiefe große Vorkommen einwandfreien Trinkwassers fließen, weshalb an dieser Stelle drei Großbrunnen zur Wasserentnahme gebaut wurden. Die Leistung je Brunnen liegt bei 15 bis 17 Liter je Sekunde. Das Wasserwerk mit Aufbereitungsanlage erstand zweihundert Meter östlich der drei Brunnen. Der Bau des Versorgungsnetzes lief im Frühjahr 1966 an. 125 Kilometer Hauptleitungen und 1400 Hausanschlüsse waren im Zweckverbandsgebiet in frostsicherer Tiefe von 1 ,80 Meter zu verlegen. Die Tiefbrunnen baute die Fa. Eckert und Söhne aus Landshut, die Fernleitungen und Hausanschlüsse die Fa. Hilpert aus Nürnberg.
Im Jahre 1962 wurde der „Zweckverband zur Wasserversorgung der Irlbachgruppe“ aus der Taufe gehoben. Ihm gehören die Gemeinden Aiterhofen, Amselfing, Geltolfing, lrlbach, Niederharthausen, Niederschneiding, Paitzkofen, Schambach und Straßkirchen an. Die Gemeinde Grafling sollte ebenfalls in diesen Zweckberband integriert werden,
verweigerte aber aus Kostengründen die Zusage. Die Geologen des Landesamtes für Wasserschutz und Gewässerkunde aus München ermittelten bei Versuchsbohrungen, daß in der westlichen Gemeindeflur im sogenannten „Astner Loch“ in ca. 15 Meter Tiefe große Vorkommen einwandfreien Trinkwassers fließen, weshalb an dieser Stelle drei Großbrunnen zur Wasserentnahme gebaut wurden. Die Leistung je Brunnen liegt bei 15 bis 17 Liter je Sekunde. Das Wasserwerk mit Aufbereitungsanlage erstand zweihundert Meter östlich der drei Brunnen. Der Bau des Versorgungsnetzes lief im Frühjahr 1966 an. 125 Kilometer Hauptleitungen und 1400 Hausanschlüsse waren im Zweckverbandsgebiet in frostsicherer Tiefe von 1 ,80 Meter zu verlegen. Die Tiefbrunnen baute die Fa. Eckert und Söhne aus Landshut, die Fernleitungen und Hausanschlüsse die Fa. Hilpert aus Nürnberg.
Die Gesamtkosten im Einzugsgebiet der Irlbachgruppe beliefen sich auf 14 Millionen DM, wovon rd. 10 Millionen durch Staatszuschüsse abgedeckt waren. Die restlichen vier Millionen wurden durch Anliegerbeiträge aufgebracht. Der Anschlußbeitrag für ein privates Wohnhaus lag bei etwa 1800 DM, bei größeren bäuerlichen oder gewerblichen Betrieben stieg er bis zu 5000 DM. Es hat seitens der übergeordneten Behörden viel gutes Zureden und auch eines gewissen Zwanges bedurft, ehe die Gemeinden bereit waren, dem Millionenprojekt zuzustimmen. Als aber 1964 im Bereich der Ringstraße mehrere Ruhrerkrankungen auftraten, waren die Verantwortlichen heilfroh, daß sie schon im Jahre 1963 ihr ,,Ja “ zum Bau der Wasserversorgungsanlage gegeben hatten.
Das herausragende Vorhaben der siebziger Jahre stellt die Schaffung des Sportzentrums dar. Bereits 1972 erwarb die Gemeinde von dem Landwirt Josef Englram, Paitzkofener Straße 2, ein günstig gelegenes, zwölf Tagwerk großes Ackergrundstück. Geplant waren der Bau von zwei Fußballfeldern, einem Hartplatz, Hoch-, Weitsprung- und Kugelstoßanlage, eine 400-Meter-Laufbahn mit Weitsprung- und Kugelstoßanlage, eine 400-Meter-Laufbahn Kunststoffbeschichtung, eine Asphaltanlage für Eisschützen, und eine 1600 qm große Turn- oder Mehrzweckhalle mit einem 21 x 36 Meter großen Spielfeld für Tennis, Basketball, Volleyball, Hallenhandball und Fußball. Als weitere Ausstattungen sind Kletterstangen und Sprossenwände, eine Tribüne für 400 Zuschauer, Geräteräume, Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume, eine Eingangshalle und ein Vereinszimmer mit angeschlossener Küche zu nennen. Die Mehrzweckhalle ist zur Nutzung für die Schulklassen, aber auch für alle Vereine und für den Breitensport geeignet und verfügbar. Nicht nur sportliche, sondern auch gesellschaftliche Großveranstaltungen können dort durchgeführt werden.
Die Gesamtkosten einschließlich aller Einrichtungen für das Sportzentrum beliefen sich auf 2,6 Millionen DM. Hiervon hatte die Gemeinde etwa 50% aufzubringen, die Restsumme war durch Zuschüsse des Staates, des Bayerischen Landesportverbandes, Darlehen und Eigenleistungen der Sportvereine abgedeckt. Die Bauarbeiten begannen im Herbst 1973. Nach vierjähriger Bauzeit war das Werk vollendet. Unter Beteiligung zahlreicher Ehrengäste und der gesamten Einwohnerschaft konnte das Sportzentrum am 12. November 1977 durch Herrn Pfarrer Alois Schöberl die kirchliche Weihe erhalten und seiner Bestimmung übergeben werden. Eine bemerkenswerte Sportstätte wurde geschaffen, die weit über die dörflichen Grenzen hinaus große Beachtung und Bewunderung findet. Sogar das Bayerische Fernsehen sandte ein Team und brachte in seiner Abendsendung Bilder und Nachrichten von der Einweihungsfeier. Zum Eröffnungsspiel auf dem neuen Sportplatz am 16. Juli 1978 erschien als Gast die Bundesligamannschaft des TSV 1860 München. 3000 Zuschauer säumten das Spielfeld. München gewann gegen Straßkirchen mit 10:1 Toren.
Seit unvordenklichen Zeiten befand sich das Amt der Gemeinde, die Gemeindekanzlei genannt, in der Schul- und Mesnersölde Parterre links. Der Schullehrer und Mesner, damals nicht ein staatlicher Diener, sondern ein von der Gemeinde recht und schlecht entlohnter Mann, versah die Gemeindeschreiberdienste. Er hatte das Amtszimmer also direkt im Hause.
Unter Bürgermeister Max Obermeier zog die Gemeindekanzlei im Jahre 1935 in das Feuerhaus, Lindenstraße 1, um. Dort waren durch einen Anbau zwei Räume geschaffen worden. Der Umstand, daß Gemeindekanzlei mit Standesamt und Feuerhaus unter einem Dache vereint waren, veranlaßte einen frivolen Heiratskandidaten noch nach Jahren zu dem Ausspruch, daß er „im Spritzenhäusl geheiratet habe“.
Die Verdoppelung der Einwohnerzahlen nach dem Zweiten Weltkriege mit zusätzlichen kommunalen und sozialen Aufgaben für Heimatlose und Ausgesiedelte zwangen 1961 zum Bau eines größeren Verwaltungsgebäudes. Die bisherige Gemeindekanzlei mit Feuerhaus wurde aufgestockt, und im Obergeschoß Büroräume und ein Sitzungssaal geschaffen.
Nach der großen Gemeindegebietsreform vom Jahre 1978 mit Bildung einer Einheitsgemeinde kamen zu den bisherigen umfangreichen Aufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises als weitere Verwaltungsarbeiten das Jagd- und Fischereirecht, die Rundfunk- und Fernseh-Gebührenbefreiung, die zentrale Buchungsstelle mit Realsteuerstelle, sowie die Verwaltung des Bauhofes hinzu. Alle diese Aufgaben hatte das Landratsamt Straubing-Bogen an die Gemeinden delegiert.Das bereits bestehende alte Verwaltungsgebäude erfuhr durch den Einbau von Büro-und Registraturräumen in den bisherigen Sitzungssaal und andere Veränderungen zweckdienliche Umbauten und Erweiterungen.
(Repro Bugl, 1982)
Zwei Löschfahrzeuge, eine Drehleiter
(Foto Dick, 1984)
Die sich ständig mehrenden Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr machten gleichzeitig den Bau eines neuen Gerätehauses erforderlich. Im Übergeschoß dieses Traktes befindet sich der Sitzungssaal für den Gemeinderat. Die Planung für das Doppelprojekt Rathaus/Feuerhaus machten die erneute Verlegung des Kriegerdenkmals erforderlich. Es hat seinen Stammplatz nunmehr auf dem Friedhofvorplatz gefunden. Die Bauarbeiten für das Doppelprojekt begannen am 21. Dezember 1981. Das Rathaus hat eine Hauptnutzungsfläche von 400 qm. Das geräumige Feuerwehr-Gerätehaus bietet drei Fahrzeugen ein Unterkommen und verfügt gleichzeitig über die erforderlichen Reparaturanlagen. Die ständig wachsenden Aufgaben der Wehr durch aktive Hilfe bei Bränden und Verkehrunfällen können somit optimal wahrgenommen werden. Der gemeindliche Sitzungssaal im Obergeschoß dient gleichzeitig als Unterrichtsraum für die Feuerwehrausbildung. Die Kosten für beide Projekte, die vom Ingenieurbüro Huber und Schlecht geplant wurden, beliefen sich auf 1,7 Millionen Mark, wovon 1,1 Millionen durch Zuschüsse und Darlehen abgedeckt werden konnten.
Am Freitag, den 14. Oktober 1983, fand unter Beteiligung von viel Prominenz und mit dem kirchlichen Segen von Herrn Pfarrer Erwin Feil die feierliche Einweihung und Übergabe statt. Der repräsentative Doppelbau im Zentrum des Dorfes mit dem neuen Gemeindewappen am Rathaus, und dem hl. St. Florian am Feuerhaus, zeugt von dem Aufbauwillen und der Schaffenskraft einer zielstrebigen und selbstbewußten Gemeinde.
Über weitere große Bauvorhaben, so den Schulhausneubau, die Verlegung des Friedhofes mit Leichenhausneubau, Regulierung des lrlbaches usw. ist bei den einschlägigen Abschnitten gesondert berichtet.
Quellen:
Archivmaterial Gemeinde Straßkirchen.
Reinhard Kaiser. Geschäftsstellenleiter. Gemeinde Straßkirchen.
Bahnhof Straßkirchen
Der Bahnhof Straßkirchen liegt auf der Strecke zwischen Regensburg und Passau. Mehrmals täglich halten Züge richtung Straubing, Regensburg, Plattling, Osterhofen, Vilshofen und Passau.
In nur 10 Minuten erreichen Sie die Umsteigebahnhöfe Straubing oder Plattling und sind somit direkt an das Streckennetz in Richtung München oder Würzburg, Frankfurt oder Hamburg angebunden.
Die Reiseauskunft finden Sie unter www.bahn.de
Gemeinde Straßkirchen – Einwohner 1987 – 2013
Jahr | Einwohner |
1987 | 2888 |
1988 | 2904 |
1989 | 2920 |
1990 | 2933 |
1991 | 2961 |
1992 | 3039 |
1993 | 3063 |
1994 | 3156 |
1995 | 3253 |
1996 | 3278 |
1997 | 3299 |
1998 | 3351 |
1999 | 3366 |
2000 | 3425 |
2001 | 3356 |
2002 | 3435 |
2003 | 3440 |
2004 | 3330 |
2005 | 3342 |
2006 | 3314 |
2007 | 3307 |
2008 | 3301 |
2009 | 3293 |
2010 | 3254 |
2011 | 3231 |
2012 | 3179 |
2013 | 3168 |
Gemeindliche Sportlerehrung durchgeführt
Bei der Jahresabschlussveranstaltung der Verwaltungsgemeinschaft Straßkirchen konnte die Gemeinde Straßkirchen erstmals eine Sportlerehrung durchführen. Bürgermeister Christian Hirtreiter betonte, dass es für die Gemeinde Straßkirchen eine besondere Ehre sei, dass mehrere sehr erfolgreiche Gemeindebürger auch im Jahr 2018 nationale und europäische Titel errungen haben. Ausgezeichnet wurde Fabian Greil, der in der Juniorenklasse U16 Europameister im Eisstockschießen wurde.
Besonders erfreulich ist, dass der internationale Eisstocksportverband (International Federation Icestocksport – IFI) am ersten Augustwochenende 2019 auch in der Straßkirchner Gäubodenhalle den „Europa Grand Prix“ durchführt. Die Wettbewerbe werden im Einzelzielschießen und im Mannschaftsvergleich auf Sommerboden in der Straßkirchner Gäubodenhalle durchgeführt, was den besonderen Wert des Eisstocksports in der Gäubodengemeinde unterstreicht.Der in der Gemeinde Straßkirchen wohnhafte Gemeindebürger Andreas Greil der Weltmeister im Eisstockschießen ist, konnte bei der Ehrung nicht anwesend sein, sodass die Ehrung für diesen Spitzensportler nachgeholt wird.
Beim Tanzsport Boogie-Woogie ist der Schambacher Christian Wagner in der Weltspitze vertreten. Seit Jahren gehört er mit seiner oberbayerischen Tanzpartnerin zu den besten deutschen Boogie-Woogie-Tanzpaaren, und auch international hat er sich einen hervorragenden Namen gemacht. Bei seinem Saisonabschluss Anfang Dezember 2018 landete der Tanzsportler in der „Boogie-Woogie-Senior-Class“ auf dem hervorragenden dritten Platz. Es war das bestes Weltcup-Ergebnis des Jahres für den Sportler beim Turnier in Slowenien. Die 20 weltbesten Paare jeder Klasse waren beim erstmals in dieser Form ausgetragenen World-Cup-Finale am Start. Der Tanzsportler Christian Wagner wurde jetzt für seine „herrausragenden sportlichen Leistungen in der Senior A-Klasse“ von Bürgermeister Christian Hirtreiter ausgezeichnet.
Hirtreiter erinnerte in seiner Laudatio an den sechsten Rang bei den Weltmeisterschaften und das hervorragende Abschneiden bei den Europameisterschaften, den zweiten Platz bei den deutschen Meisterschaften, die guten Platzierungen beim Weltcup und dem errungenen bayerischen Meistertitel. Für die Zukunft wünschte er den beiden Ausnahmesportlern „alles Gute und viel Erfolg“. Beide erhielten einen Einkaufsgutschein und eine Ehrungsurkunde.
Gemeindliche Baugebiete in Straßkirchen
An bebaubaren Grundflächen interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich im Bauamt
bei Frau Bartek 09424/9424-26 melden.
Bebauungs- mit Grünordnungsplan
„Am Wasserwerk BA2“
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Der Gemeinderat der Gemeinde Straßkirchen hat am 16.02.2016 beschlossen, für das Wohngebiet „Am Wasserwerk, BA 2“ einen Bebauungs- mit Grünordnungsplan aufzustellen.
Das überplante Gebiet umfasst das Grundstück Fl. Nr. 1129 Gemarkung Straßkirchen auf dem ein allgemeines Wohngebiet entstehen soll.
Mit der Erarbeitung eines Planentwurfes ist das Ingenieurbüro Willi Schlecht, Hiebweg 7, 94342 Straßkirchen beauftragt worden.
Der Bebauungs- mit Grünordnungsplan inkl. Begründung und Umweltbericht liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Straßkirchen hat am 16.02.2016 beschlossen, für das Wohngebiet „Am Wasserwerk, BA 2“ einen Bebauungs- mit Grünordnungsplan aufzustellen.
Das überplante Gebiet umfasst das Grundstück Fl. Nr. 1129 Gemarkung Straßkirchen auf dem ein allgemeines Wohngebiet entstehen soll.
Mit der Erarbeitung eines Planentwurfes ist das Ingenieurbüro Willi Schlecht, Hiebweg 7, 94342 Straßkirchen beauftragt worden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Straßkirchen hat am 16.02.2016 beschlossen, für das Wohngebiet „Am Wasserwerk, BA 2“ einen Bebauungs- mit Grünordnungsplan aufzustellen.
Das überplante Gebiet umfasst das Grundstück Fl. Nr. 1129 Gemarkung Straßkirchen auf dem ein allgemeines Wohngebiet entstehen soll.
Mit der Erarbeitung eines Planentwurfes ist das Ingenieurbüro Willi Schlecht, Hiebweg 7, 94342 Straßkirchen beauftragt worden.
Der Bebauungs- mit Grünordnungsplan inkl. Begründung und Umweltbericht liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 04.03.2016 bis 07.04.2016
in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Straßkirchen, Lindenstr. 1, 94342 Straßkirchen Zimmer Nr. 26 während der Dienstzeiten öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht mit Informationen über die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Landschaft und Kultur/Sachgüter; Landschaftsplan; Angaben für interne und externe Ausgleichsflächen; Bodengutachten; die im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Downloads
Baugebiet AN DER ACKERHOF STR
Keine gemeindlichen Grundstücke mehr verfügbar. Derzeit unbebaute Grundstücke sind im Privatbesitz.
Baugebiet Loherfeld 2
Informationen zum Baugebiet Loherfeld 2 finden Sie hier.
Keine gemeindlichen Grundstücke mehr verfügbar. Derzeit nicht bebaute Grundstücke sind in Privatbesitz.
Downloads
Gäubodenhalle
Gäubodenhalle Straßkirchen
Die Gemeinde Straßkirchen darf sich glücklich schätzen, über eine 1200 m² große Ausstellungshalle verfügen zu können. Die Gäubodenhalle wurde im Jahre 1999 in einer Gemeinschaftsaktion der Gemeinde Straßkirchen, dem Eisstockclub Straßkirchen und dem Rassegeflügelzucht- und -erhaltunsgverein Gäuboden und Umgebung e.V., erbaut. Ihren Namen verdankt sie ihrem Standort, nämlich dem Gäuboden, der sogenannten Kornkammer Bayerns.
Gäubodenhalle Straßkirchen
Paitzkofener Straße 44
94342 Straßkirchen
Bücherei
Büchereileitung: Ingrid Seidl und Nicole Strobl
Pfarrheim
Lindenstraße 8 A
Montag: 15.30 Uhr – 17.30 Uhr
Donnerstag: 17.00 Uhr – 18.30 Uhr
Samstag: 09.00 Uhr – 11.00 Uhr
Die Bücherei Straßkirchen ist nun auch über folgende Social Media Kanäle unterwegs:
Instagram: Gemeindebuechereistrasskirchen
Facebook: Gemeindebücherei Straßkirchen
Unser Team aus insgesamt 16 ehrenamtlichen Mitarbeitern steht Ihnen zu den Öffnungszeiten gerne mit Rat und Tat zu Seite.
Das bieten wir zum Ausleihen
Ein kompetentes und freundliches Büchereiteam versorgt Leseratten und solche, die es werden mit einem vielversprechenden Angebot:
Bücher
Romane, Biografien, Krimis, Thriller, Grusel, Fantasy, Historisches, Heiteres, Heimat- und Liebesromane, Abenteuer, Familie, Frau, Sachbücher, Tierbücher, Kochbücher, Bastelbücher, Sport- und Gesundheitsbücher, Kinder- und Jugendbücher, Freizeit, Kindergarten- und Vorschulbücher
CDs
von Kindergeschichten und Liedern
Es werden laufend Neuanschaffungen erworben um den Lesestoff aktuell zu halten.
Für die Ausleihe von Medien benötigen Sie eine gültige Bibliothekskarte, die Sie bei uns kostenfrei beantragen können. Unsere Ausleihfristen liegen bei 4 Wochen.
Wir bieten auch TONIES und TIP TOI an.
Unser Team freut sich auf ihr Kommen.
PDF von Benutzerordnung
Hier können Sie den Jahresbericht der Bücherei für das Jahr 2023 downloaden:
Die bisher zu entrichtende Gebühr entfällt ab 01.01.2020 restlos.
VHS Bildungszentrum
VHS Aussenstelle Straßkirchen-Irlbach
Rosendornweg 1
94342 Straßkirchen
Die VHS bietet vielfältige Weiterbildungsangebote. In der ehrenamtlich besetzten Außenstelle Straßkirchen-Irlbach wird das Angebot nach Ihren Wünschen und den Erfahrungen der letzten Jahre zusammengestellt.
„Rufen Sie gerne an, wenn Sie Wünsche oder Fragen haben.“
https://vhs-straubing-bogen.de/programm/kurse-nach-aussenstellen/strasskirchen-irlbach
Grund- und Mittelschule Straßkirchen
Weiter Informationen zur Grund- und Mittelschule finden Sie unter www.gms-strasskirchen.de
GMS Straßkirchen
Grund- und Mittelschule Straßkirchen
Paitzkofener Str. 20
94342 Straßkirchen
Telefon: 09424 8989
Fax: 09424 903878
E-Mail: sekretariat@gms-strasskirchen.de
News und Wissenswertes
Freibad Schambach
Das Freibad Schambach hat bis zum 08.09.2024 geöffnet. Sofern das Freibad Schambach geschlossen hat, werden auch diese Daten hier veröffentlicht und in unserer Muni App. Diese können Sie sich ganz auf einfach auf Ihr Handy laden: App Store oder Google Play Store
Badstraße 15
94342 Straßkirchen
Schambach
Der Besuch von Kindern unter 8 Jahren ist ohne Begleitperson nicht möglich.
Öffnungszeiten – Zusätzliche Öffnungszeiten in den Sommerferien
Die Badezeiten werden wie folgt festgesetzt:
Montag von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Dienstag von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Mittwoch von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Freitag von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Samstag von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Sonntag von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Sollte das Freibad Schambach aufgrund des Wetters, personeller Engpässe bei dem Aufsichtspersonal oder aufgrund schlechter Wasserwerte geschlossen bleiben, so wird das auf der Homepage der Gemeinde Straßkirchen und der Muni App bekanntgegeben.
Derzeit ist der Zutritt in das Freibad Schambach mit Saison- und Tageskarten möglich. Saisonkarten erhalten Sie zu den gewohnten Öffnungszeiten im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Straßkirchen, vorzimmer@vg-strasskirchen.de oder telefonisch bei Frau Gollek 09424/9424-0. Tageskarten können Sie direkt auf dieser Seite (siehe unten) oder direkt Vorort per Scan eines QR-Codes erhalten.
Fragen zum Freibad Schambach beantworten wir Ihnen jederzeit gerne unter 09424/9424-16.
Die Gemeinde kann aus zwingenden Gründen das Bad ganz oder teilweise vorübergehend oder dauernd der öffentlichen Benutzung entziehen bzw. geschlossen halten, insbesondere
a) bei Überfüllung des Bades
b) bei absehbarer kalter Witterung unter 20°C und
c) bei unvorhergesehenen Ereignissen (z.B. Hochwasser, Gewitter, Sturm usw.)
Die Schließung des Bades erfolgt durch den Bademeister. Vorher werden bereits Reinigungsarbeiten durchgeführt, so dass den Anweisungen des Badepersonals Folge zu leisten ist.
________________________________________________________________________________________________________________
Badeordnung
1.) Die von der Gemeinde Straßkirchen bestellte Aufsichtsperson ist für einen geregelten Ablauf des Badebetriebes verantwortlich. Sie übt in dieser Eigenschaft das Hausrecht aus. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
2.) Das Einspringen vom Beckenrand in das Schwimmbecken ist aufgrund erheblicher Verletzungsgefahr grundsätzlich verboten.
3.) Teilnehmer am Badebetrieb, die sich den Anordnungen der Aufsichtsperson nicht fügen oder den Badebetrieb stören, z.B. durch Belästigung oder Gefährdung von Badegästen, sind aus der eingefriedeten Anlage zu verweisen und zum Verlassen des gemeindeeigenen Grundstücks verpflichtet.
4.) Ruhestörender Lärm und das Hören von lauter Musik sind untersagt.
5.) Kranke oder an Hautausschlag bzw. ansteckenden Krankheiten leidende Personen dürfen am Badebetrieb nicht teilnehmen.
6.) Hunde, Katzen oder sonstige Tiere dürfen nicht in das eingefriedete Badegrundstück mitgenommen werden.
7.) Ballspiele und ähnliche sportliche Betätigungen sind auf der Liegewiese verboten. Ballspiele im Wasser sind nur mit Erlaubnis des Badepersonals und mit Wasserbällen erlaubt. Andere Bälle sind wegen Verletzungsgefahr grundsätzlich verboten.
8.) Jeder Besucher hat beim Eintritt in die Badeanlage die festgesetzten Badegebühren zu entrichten. Ohne Eintrittskarte darf die Badeanlage nicht betreten werden. Gebührenerstattungen für nicht verbrauchte Karten sind nicht möglich.
9.) Die Badezeiten werden wie folgt festgesetzt:
Montag, geschlossen; in den Sommerferien von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Dienstag von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Mittwoch von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Freitag von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Samstag von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Sonntag von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr; in den Sommerferien von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr
10.) Verstöße gegen die Badeordnung ziehen in jedem Falle einen Verweis aus der eingefriedeten Anlage durch die Aufsichtsperson oder sonstige verantwortliche Personen nach sich. In Fällen von groben Verstößen, insbesondere im Wiederholungsfalle behält es sich die Gemeinde vor, Anzeige wegen Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch zu erstatten.
________________________________________________________________________________________________________________
Erwerb von Tagestickets online möglich
Es ist möglich, für das Freibad Schambach auch Tagestickets zu buchen. Hierzu bitten wir Sie, nachfolgenden QR – Code abzuscannen und das entsprechende Ticket zu buchen. Alternativ ist auch der entsprechende Link beigefügt:
https://shop.ticketpay.de/organizer/6MSI0YX5/calendar
Das Buchen von Tickets über den QR – Code ist auch direkt vor dem Freibad Schambach möglich. Entsprechende Hinweisschilder wurden ausgehängt.
Tageskarte Erwachsener | 1,50 € |
Tageskarte Kinder/Jugendliche | 1,00 € |
Kinder unter 3 Jahren | 0,00 € |
Schulklassen / Kindergartengruppen | 0,00 € |
Derzeitige Saisonkartenpreise
Saisonkarte Erwachsene | 15,00 € |
Saisonkarte Jugendliche | 10,00 € |
Familienkarte | 40,00 € |
Das Rathaus
Öffnungszeiten und Parteiverkehr
Achtung: Das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Straßkirchen darf nur nach telefonischer Terminvereinbarung betreten werden. Das Tragen einer Schutzmaske wird empfohlen.
Kirchplatz 7
94342 Straßkirchen
Landkreis Straubing-Bogen
Unsere Mitarbeiter erreichen Sie bei folgenden Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 13.30 – 15.30 Uhr
Donnerstag 13.30 -18.00 Uhr
Formulare und Hinweise, Aussensprechtage
Die nachfolgend aufgeführten Formulare werden als Download zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise können Sie bereits bequem zuhause bearbeitet, ausgefüllt und gedruckt werden.
Dadurch können Sie viel Zeit bei Ihren Behördengängen sparen. Den zum Öffnen der Dateien benötigten Adobe Reader können Sie in aktueller Version unter diesem Link herunterladen.
Gewerbe- und Gaststättenrecht
- Antrag auf vorübergehenden Gaststättenbetrieb – ausfüllbar (pdf-Datei)
- Gewerbeab-, an-, und ummeldung – nur zum Drucken (pdf-Datei) siehe unten weitere Links
Downloads
Gewerbe
Einwohnermeldeamt
Sonstiges
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat das Internet-Informationsangebot zum Personalausweis (Personalausweisportal / www.personalausweisportal.de) komplett überarbeitet.
Der neue Internetauftritt wurde am 28.10.2020 für die Öffentlichkeit freigegeben – pünktlich zum zehnten Jahrestag der Erstausgabe des Personalausweises im Scheckkartenformat.
Die Passgebühren waren und sind häufiger Gegenstand von Bürgeranfragen. Die Gebühren der Passbeantragung wurde daher umfassend aufbereitet.
Vgl. FAQ, Antwort zur Frage: „Was kostet der Reisepass und wieviel kosten die Zusatzleistungen?“
Wichtiger Hinweis – Lieferzeitdauer eines Reisepasses
Auf Grund des hohen Antragsaufkommens bei Reisepässen kommt es derzeit zu längeren Lieferzeiten beim Passhersteller. Diese können in Einzelfällen auch acht Wochen und mehr betragen. Bitte beantragen Sie Ihren Reisepass daher rechtzeitig.
Das Führungszeugnis in nur 6 Schritten online beantragen
Schritt 1: www.fuehrungszeugnis.bund.de
Gehen Sie in Ihrem Internetbrowser auf die Seite www.fuehrungszeugnis.bund.de und klicken Sie auf die Schaltfläche Führungszeugnisse hier online beantragen.
Die weiteren Schritte entnehmen Sie bitte dem unten als Download beigefügten Flyer:
Gemeinde Straßkirchen – Einwohner 1987 – 2013
Jahr | Einwohner |
1987 | 2888 |
1988 | 2904 |
1989 | 2920 |
1990 | 2933 |
1991 | 2961 |
1992 | 3039 |
1993 | 3063 |
1994 | 3156 |
1995 | 3253 |
1996 | 3278 |
1997 | 3299 |
1998 | 3351 |
1999 | 3366 |
2000 | 3425 |
2001 | 3356 |
2002 | 3435 |
2003 | 3440 |
2004 | 3330 |
2005 | 3342 |
2006 | 3314 |
2007 | 3307 |
2008 | 3301 |
2009 | 3293 |
2010 | 3254 |
2011 | 3231 |
2012 | 3179 |
2013 | 3168 |
Ortsplan von Straßkirchen
Die Gemeinde Straßkirchen hat zum Stand 30.09.2020 ca. 3.264 Einwohner. Diese verteilen sich auf eine Fläche von 38,39 km2 was einer Bevölkerungsdichte von 85 Einwohner je qm² entspricht.
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Das Fundbüro
Unser Fundamt ist Anlaufstelle für Gefundenes oder Gesuchtes. Wir verwalten die Fundsachen, welche zu uns gebracht werden. Egal ob Schlüssel, Handy oder Geldbörse: Schaut vorbei oder ruft uns an, vielleicht wurden eure Sachen bei uns abgegeben!
Das Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Straßkirchen wird verwaltet durch das Einwohnermeldeamt im neu gebautem Rathaus, Kirchplatz 7, 94342 Straßkirchen. Gerne könnt ihr auch vorab schon mal anrufen und euch mit Frau Maierle, 09424/9424-17 oder Frau Rauscher, 09424/9424-14 über verlorengegangene oder gefundene Sachen informieren:
Verzeichnis-Nr. | Fundtag | Fundgegenstand |
09/24 | 07.07.2024 | KeyCard |
10/24 | 08.07.2024 | Schlüsselbund |
11/24 | 20.08.2024 | Fahrrad- oder Motorradschloss |
12/24 | 30.08.2024 | Damenfahrrad |
13/24 | 16.08.2024 | Motorradhelm |
14/24 | 25.09.2024 | iPad |
15/24 | 30.09.2024 | Handy |
§ 965 BGB Anzeigepflicht des Finders
1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.
60. Geburtstag von Direktor Clemens
Aus Anlass des 60. Geburtstags von Direktor Clemens fand Anfang März ein großer Empfang in der Landauer VR-Bank statt.
Vorstandsvorsitzender der VR-Bank Landau-Mengkofen eG, Carsten Clemens, wurde durch viele Bürgermeister, Vertreter des öffentlichen Lebens und die Honoratioren des ganzen Geschäftsgebiets, welches auch den Landkreis Straubing-Bogen teilweise beinhaltet, beglückwünscht. Der Kunstfreund erhielt von seinem Team ein fast menschengroßes Portrait überreicht. Die Gemeinden überreichten verschiedene Präsente. Von der Gemeinde Straßkirchen erhielt Clemens einen edlen Tropfen des „Gemeindeweins“.
Voller Terminkalender im Jahr 2019
Eisstockverein stellt Weichen – Andreas Greil ist Bronze-Medaillengewinner der WM in Regen
Der Eistockverein Paitzkofen führte am Samstag, 14.3.2020, seine Jahreshauptversammlung im Paitzkofner Feuerwehrstüberl durch. Aktives Vereinsjahr geplant. Die Vereinsführung wurde neue gewählt.
Rechenschaftsbericht und Weichenstellungen
Bei der ordentlichen Jahreshauptversammlung des Eisstockclubs Paitzkofen standen neben dem Rückblick auf das Vereinsgeschehen auch die Neuwahl der Gesamtvorstandschaft auf der Tagesordnung. Eingangs konnte Vereinsvorsitzender Erwin Weinzierl neben einer Reihe von Ehrengästen auch Bürgermeister Christian Hirtreiter willkommen heißen. Beim ausführlichen Rechenschafts- und Kassenbericht konnte auf das positive Vereinsjahr des Paitzkofner Eisstockclubs zurückgeblickt werden. Hervorgehoben wurde die am 14. März 2020 vom Mitglied Andreas Greil in der Bayerwaldkommune Regen erworbene Bronzemedaille in der Weltmeisterschaft 2020 im Eisstockschießen. Der Eisstockverein gedachte dem verstorbenem Mitglied Helmut Zehetmeier und dem ehemaligen Mitglied Herbert Wittenzellner, die im vergangenen Kalenderjahr verstorben waren. Das Eisstockschießen ist als Mannschaftswettbewerb nach wie vor sehr beliebt und es wurde berichtet, dass in der Straßkirchner Gäubodenhalle am 11. Juli 2020 die Deutsche Meisterschaft der Herren ausgetragen wird. Eine Paitzkofner Eisstockmannschaft hatte jeweils an acht Turnieren teilgenommen und zufälligerweise wurde bei fünf Turnieren jeweils der fünfte Platz bei den Eisstockvergleichsschießen erzielt.
Neuwahlen durchgeführt
Erwin Weinzierl wurde zum Vorsitzenden, Hubert Ertl zu seinem Stellvertreter gewählt. Die Schriftführung obliegt Ludwig Stadler. Kassenführer wurde Hans Wittmann. Als stellvertretender Schatzmeister ist Franz Albertskirchinger künftig tätig. Die Kassenprüfung obliegt Franz Häusler und Norbert Kiendl. Der Kassenführer Johann Wittmann, der aufgrund seiner nun schon fast 45 Jahren Tätigkeit als diensterfahrener Schatzmeister, als einer der langjährig aktivsten Kassenführer eines Sportvereins tätig ist, wurde besonders belobigt. Den Vereinsausschuss komplettieren Johannes Stadler, Stefan Biendl und Erich Braun. Bürgermeister Christian Hirtreiter dankte den stark eingebunden Vereinsführungskräften und den langjährig Aktiven für das Engagement, denn insbesondere im ländlichen Raum sei das Maß an sozialer Dichte für die dörfliche Gemeinschaft wichtig, so Hirtreiter. Ehrenamtliches Engagement sei heutzutage keine Selbstverständlichkeit mehr, aber gerade in Vereinen kann man die Gemeinschaft und das Miteinander aktiv und positiv gestalten. Christian Hirtreiter ging auf die „Dorferneuerung Paitzkofen“ ein und berichtete zum aktuellen Sachstand dieser für den Ortsteil Paitzkofen wichtigen Aktivität.
Auch für das kommende Vereinsjahr sind bereits Planungen festgelegt, sodass die regelmäßigen Veranstaltungen, wie bisher, falls dies aufgrund der Corona-Situation möglich sein sollte, durchgeführt werden, so Vereinsvorsitzender Erwin Weinzierl abschließend. Der Vorsitzende konnte die Versammlung mit einem lauten „Stock Heil“ schließen.